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Aktivrente ab 1. Januar 2026: Steuerfrei, aber nicht abgabenfrei – Rentner zahlen weiter Sozialbeiträge

Wer im Alter weiterarbeitet, sollte nicht nur steuerlich, sondern auch sozialversicherungsrechtlich entlastet werden. Foto: Microsoft BING/TRD Pressedienst

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(TRD/BNP) – Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Deutschland die sogenannte Aktivrente in Kraft. Sie erlaubt es Rentnerinnen und Rentnern, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuzuverdienen. Doch was auf den ersten Blick wie eine finanzielle Entlastung wirkt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als nur teilweise Entlastung: Denn auch bei der Aktivrente bleiben Sozialabgaben bestehen.

So müssen Rentner weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen – auch dann, wenn ihr Einkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt. Bei einem monatlichen Einkommen von 2.000 Euro summieren sich die Abzüge auf rund 207 Euro, die direkt an die Sozialkassen fließen. Der steuerliche Vorteil wird damit durch die fortbestehende Beitragspflicht relativiert.

Kritik an „Doppel- und Dreifachverbeitragung“
Kritiker sprechen von einer Doppel- oder gar Dreifachverbeitragung: Rentner zahlen bereits auf ihre gesetzliche Rente Sozialabgaben, dann erneut auf den Hinzuverdienst – und in der Erwerbsphase haben sie diese Beiträge bereits aus dem Bruttolohn entrichtet. Besonders betroffen sind freiwillig weiterarbeitende Ruheständler, die keine Entlastung bei den Sozialabgaben erfahren.

Kein Vorteil für Selbstständige
Auch selbstständige Rentner profitieren kaum von der neuen Regelung. Sie müssen weiterhin ihre Beiträge zur Krankenversicherung selbst tragen – oft in voller Höhe. Die Aktivrente bringt ihnen daher keine spürbare Entlastung, sondern bleibt auf abhängig Beschäftigte mit geringem Zusatzverdienst beschränkt.

Fazit
Die Aktivrente ist ein Schritt in Richtung Flexibilisierung des Ruhestands – doch sie bleibt halbherzig, solange Sozialabgaben nicht ebenfalls reformiert werden.

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