Unterwegs zum Bewerbungsgespräch in einen Unfall verwickelt

(TRD/WID) Ein Unfall auf dem Weg zu einem Bewerbungsgespräch kann bereits als Arbeitsunfall gewertet werden. Deswegen gilt in dem Fall auch der Versicherungsschutz. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg urteilte jetzt in einem Streitfall. Ein arbeitsloser Mann wurde vom Arbeitsamt zu einem Bewerbungsgespräch vermittelt. Auf dem Weg dorthin wurde er mit seinem Fahrrad in einen Unfall verwickelt und … Unterwegs zum Bewerbungsgespräch in einen Unfall verwickelt weiterlesen