Unternehmen und Vereine brauchen einen Datenschutzbeauftragten
(TRD) Seit dem 25.05.2018 müssen Unternehmen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten und regeln. Wichtig ist, dass eine hundertprozentige Umsetzung angesichts der vielen unbestimmten Rechtsbegriffe und der völlig neuen Normen selbst mit maximalem Aufwand kaum möglich ist. Daher gilt: Es sollten die wichtigsten Anforderungen des neuen Rechts jedenfalls nachweisbar erfüllt werden. Weitere Infos dazu unter … Unternehmen und Vereine brauchen einen Datenschutzbeauftragten weiterlesen
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