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Waffen ohne Genehmigung gehören nicht in die gemietete Wohnung. Ansonsten droht dem denunzierten Mieter die Kündigung. © Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/TRD Bauen und Wohnen
Waffen ohne Genehmigung gehören nicht in die gemietete Wohnung. Ansonsten droht dem denunzierten Mieter die Kündigung. © Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/TRD Bauen und Wohnen