5G und Strahlenschutz: Ein aktueller Überblick
(TRD/CID) Mit dem neuen 5G-Übertragungsstandard rückt der Mobilfunk in Deutschland in eine neue Phase. Dies erfordert den Einsatz neuer Frequenzbereiche und den Aufbau zusätzlicher Funkmasten. Das Online-Magazin Haus:RAT untersucht nun, ob dadurch Gesundheitsrisiken entstehen und wie man sich durch bautechnische Maßnahmen schützen kann.
In einigen Großstädten ist der Ausbau des 5G-Netzes bereits im Gange, und bis zur zweiten Jahreshälfte 2020 soll 5G für den Massenmarkt bereitstehen. Dr. Manfred Mierau, Diplom-Biologe und Baubiologie-Experte, bezeichnet die neuen Sendeantennen als „intelligent“, weil sie die Funkwellen bündeln und gezielt an den Empfänger senden können, anstatt sie flächendeckend zu verteilen.
Die Betreiber planen zukünftig auch den verstärkten Einsatz kleinerer Funkzellen mit einer Reichweite von bis zu 200 Metern, bei denen die Sendeleistungen geringer sind. Allerdings werden sich Menschen häufiger in unmittelbarer Nähe zu den Antennen aufhalten. Das Bundesamt für Strahlenschutz ist der Ansicht, dass die bestehenden Erkenntnisse über die Wirkung elektromagnetischer Felder auf 5G übertragbar sind. Derzeit gibt es bei Beachtung der EU-Grenzwerte keine Hinweise auf schädliche Gesundheitseffekte, jedoch bestehen bei Frequenzen über 26 GHz noch offene Fragen.

Wohin mit dem Elektroschrott?
(TRD/CID) Um Klima und Umwelt zu schonen, ist das richtige Entsorgen von Elektronikgeräten unerlässlich. Ist beispielsweise ein Smartphone oder Tablet kaputt, verzichten Nutzer nicht selten auf eine Reparatur, zumal diese teurer werden kann als ein Neukauf.
In Billig-Druckerpatronen stecken oft besorgniserregende Stoffe
„Ist ein neues Gerät gekauft, stellt sich die Frage, wohin mit dem alten. Neuanschaffungen sind oft mit dem Problem der umweltgerechten Entsorgung der ausgedienten elektronischen Geräte verbunden, insofern sie nicht verkauft oder verschenkt werden. Der Schlüsselbegriff ist hierbei Recycling“, sagt Alexander Emunds vom Onlineportal teltarif.de. Tipp: Leere Tonerkartuschen der Weiterverwertung zuführen.
Generell dient Recycling der Rückführung wieder verwertbarer Materialien in die Warenzirkulation, schont natürliche Ressourcen und fördert den Schutz der Umwelt vor gefährlichen Stoffen. Daher sind Hersteller von elektronischen Geräten angehalten, umweltgerecht und recycelbar zu produzieren.
„Das Elektrogesetz sieht vor, dass Elektronikhersteller, Großhandel und Fachgeschäfte defekte Geräte kostenlos zurücknehmen und recyclen oder eine fachmännische Entsorgung garantieren müssen“, so Emunds. Aber nicht nur die Hersteller, auch die Verbraucher stehen in der Pflicht. Diese sollten defekte Geräte wie Smartphones nicht im Hausmüll entsorgen, sondern sie kostenlos bei Sammelstellen der Entsorger abgeben oder in dafür vorgesehene Mülltonnen werfen. Aufenthaltsorte werden von Mobilfunkanbietern auf Vorrat gespeichert.
Wer Elektro-Kleingeräte widerrechtlich entsorgt, kann mit einem Bußgeld belegt werden. „Ausgediente Batterien und Akkus können Nutzer in der Regel in Sammelkisten in Supermärkten, Drogerien oder Elektronik-Fachgeschäften abgeben“, sagt Emunds.
Bei großen Altgeräten haben Kunden die Möglichkeit, diese beim Händler zu lassen, wenn sie dann ein neues, gleichwertiges Produkt kaufen. Bei kleinen Elektrogeräten sind Händler mit einer Verkaufsfläche von über 400 Quadratmeter dazu verpflichtet, sich um die Entsorgung zu kümmern, unabhängig davon, ob etwa ein neues Smartphone gekauft wird.
Im Wahlkampf führen bessere Daten oft zu besseren Ergebnissen
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