Tee plus Brötchen sind bei der Arbeit nicht gleich Frühstück

(TRD/WID) Unbelegte Brötchen plus ein Heißgetränk sind kein Frühstück – zumindest nicht im lohnsteuerrechtlichen Sinn. Dieses Urteil fällte jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) – aus gegebenem Anlass und mit einer interessanten Begründung. Denn, so die Richter, die von einem Arbeitgeber seinen Mitarbeitern unentgeltlich zur Verfügung gestellten Lebensmittel seien kein Arbeitslohn in Form kostenloser Mahlzeiten, sondern „nicht … Tee plus Brötchen sind bei der Arbeit nicht gleich Frühstück weiterlesen