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Neue Regelung: Fahrgastrechte in Nachtzügen

Reisende können bei einem Anschlussverlust ohne weitere Kosten den nächsten Zug nehmen. Darauf haben sich die Deutsche Bahn und die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) geeinigt. © Deutsche Bahn /TRD Reisen

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TRD/MID) Einen Anschlusszug wegen einer Verspätung zu verpassen, ist immer ärgerlich. Doch nachts ist das besonders bitter. Vor allem, wenn auf die Gestrandeten auch noch außerplanmäßige Kosten zukommen. Doch jetzt gibt es Entwarnung: Reisende können ab Juni 2018 bei einem Anschlussverlust ohne weitere Kosten den nächsten Zug nehmen. Eine notwendige Übernachtung im Hotel wird gegebenenfalls organisiert, heißt es. Darauf haben sich die Deutsche Bahn und die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) bezüglich der Fahrgastrechte für die Nachtzüge geeinigt. „Damit ist sichergestellt, dass Fahrgästen bei Verspätungen keine hohen Kosten für ein neues Ticket entstehen“, sagt David Scheibler vom Zugreiseblog.

Erreichten Reisende ihren ursprünglich gebuchten ÖBB-Nightjet wegen der Verspätung eines innerdeutschen Zuges nicht, dürften sie den nächsten Nightjet zu ihrem Zielort nehmen. Hierfür sollen keine zusätzlichen Kosten. entstehen.

Alternativ wird die ÖBB-Nightjet-Fahrkarte für eine Tagesverbindung mit DB-Zügen gültig geschrieben. Wenn dazu jeweils eine Übernachtung erforderlich ist, bietet die Deutsche Bahn diese kostenlos an“, erklärte ein ÖBB-Sprecher dem Zugreiseblog. Sollte sich hingegen der Nightjet verspäten, könnten Fahrgäste die nächste innerdeutsche Verbindung nutzen. „Eventuelle Zugbindungen werden unbürokratisch aufgehoben und die Geltungsdauer der Fahrkarte gegebenenfalls verlängert“, sagte der ÖBB-Sprecher.

Voraussetzung sei allerdings, dass die beiden Tickets für den Nightjet und die Fahrt in einem innerdeutschen Zug gemeinsam in einem einzigen Vorgang bei der Deutschen Bahn oder den ÖBB gebucht werden. Nur in diesem Fall gelte die neue Regelung.

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