Negativzinsen sind unzulässig

(TRD/WID) Dieses Urteil hat Grundsatz-Charakter: Banken dürfen für die Verwahrung von Einlagen auf Tagesgeld- und Girokonten keine Verwahrentgelte berechnen. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Sparda-Bank Berlin entschieden. Entsprechende Klauseln im Preisverzeichnis wurden gleichzeitig für unzulässig erklärt. Frischzellenkur für Euro-Banknoten Das Gericht verpflichtete das Kreditinstitut in dem … Negativzinsen sind unzulässig weiterlesen