(TRD/MID) Ist es erlaubt, Auto zu fahren, wenn man Cannabis oder darauf basierende Medikamente konsumiert hat? Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat gibt eine überraschende Antwort: Ja, aber mit Einschränkungen.
Wenn das THC im Blut aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für den spezifischen Krankheitsfall verschriebenen cannabisbasierten Medikaments stammt und die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt, erfolgen keine Sanktionen gemäß dem Straßenverkehrsgesetz (StVG).
Die Einnahme von Cannabis und den Wirkstoffen THC und Cannabidiol unterscheidet sich rechtlich nicht von anderen Dauermedikationen, wie zum Beispiel verschriebenen psychoaktiven Medikamenten, erklärt Jacqueline Lacroix vom DVR. Patienten müssen jedoch in der Lage sein, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. Dies sieht die Expertin besonders in der Anfangsphase kritisch: „Vor allem in der Einstellungs- und Eingewöhnungsphase kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sein.“ Im Zweifel sollte man das Autofahren lassen. „Es ist schwierig festzustellen, welchen Einfluss der Gebrauch von medizinischem Cannabis auf die Fahrtauglichkeit hat“, sagt Lacroix.
Problematisch sind vor allem die korrekte Dosierung und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten. Alkohol sollte grundsätzlich vermieden werden, da schon geringe Mengen Probleme verursachen können. „Ärzte, die medizinisches Cannabis verschreiben, müssen ihre Patienten über die möglichen Beeinträchtigungen im Straßenverkehr informieren. Sie sollten insbesondere zu Beginn der Therapie vom Autofahren abraten, bis die unerwünschten Nebenwirkungen abklingen und die Patienten trotz ihrer Erkrankung sicher fahren können“, rät Lacroix.
Diese Vorschriften erfordern von den Patienten ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein. Denn treten während der Fahrt Ausfallerscheinungen auf, die auf die Medikation zurückzuführen sind, drohen
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