(TRD/MP) Kosten für rezeptfreie Medikamente müssen nicht zwingend zulasten der Patienten gehen. Kann der Kauf mit einer ärztlichen Verordnung nachgewiesen werden, übernehmen viele Krankenkassen teilweise oder komplett die Kosten.
Insgesamt 73 von 110 gesetzlichen Krankenkassen erstatten ihren Versicherten zumindest einen Teil der Ausgaben für rezeptfreie Arzneimittel aus der Apotheke. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) weist darauf hin, dass diese Kostenerstattung eine freiwillige Leistung der Kassen ist. Voraussetzung: ein so genanntes „Grünes Rezept“, mit dem ein Arzt die Anwendung eines bestimmten Medikaments medizinisch befürwortet.
Im Jahr 2017 wurden 47 von 591 Millionen rezeptfreien Medikamenten auf Basis des Grünen Rezepts abgegeben. „Das Grüne Rezept ist wirklich nützlich für Verbraucher“, sagt Apotheker Stefan Fink, Selbstmedikationsbeauftragter des DAV: „Einerseits ist das Grüne Rezept eine Empfehlung des Arztes und eine Merkhilfe für den Patienten. Andererseits kann es eine Kostenerstattung bei der Krankenkasse auslösen und als Belastungsnachweis in der Einkommensteuererklärung dienen.“ Vor allem pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel werden von den Kassen erstattet. Eine Liste mit allen Kassen und ihren Erstattungsregeln stellt LinK: www.aponet.de zur Verfügung.
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