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TRD-Digital: Über Dating-Portale, Widerrufsrechner und Premium Angebotsnachteile

Singelbörsen im TRD Pressedienst
Wer die Dienste einer Online-Singlebörse oder Partnervermittlung in Anspruch nimmt, sollte zuvor unbedingt einen Blick aufs Kleingedruckte werfen. Photo by vjapratama on Pexels.com

Wer die Dienste einer Online-Singlebörse oder Partnervermittlung in Anspruch nimmt, sollte zuvor unbedingt einen Blick aufs Kleingedruckte werfen. Photo by vjapratama on Pexels.com

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Kleingedrucktes bei der Partnersuche im Internet

(TRD/WID)Jahr für Jahr, trotz Corona, erlebt die Online-Flirt- und Partnersuche, nicht nur am Valentinstag, einen Boom. „Um schnell und zuverlässig das gewünschte Ziel zu erreichen, navigieren viele Partnersuchende nicht nur am 14. Februar zu einem Dating- oder Partnerportal im Netz“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Dies kann jedoch kostspielig sein und viel Ärger mit sich bringen.

Der Grund dafür sind die komplexen und oft schwer verständlichen Verträge, die einige Fallstricke enthalten. So forderte beispielsweise ein bekanntes Partnervermittlungsunternehmen in der Vergangenheit von seinen Kunden oft mehrere hundert Euro für anteiliges Surfen als Single, wenn sie einen Vermittlungsvertrag fristgerecht innerhalb von 14 Tagen widerrufen hatten.

Diejenigen, die die Dienste einer Online-Singlebörse oder Partnervermittlung nutzen möchten, sollten unbedingt das Kleingedruckte prüfen. Denn in den Geschäftsbedingungen verstecken sich oft zusätzliche Kosten. Besonders heikel wird es bei der Vertragslaufzeit und den Kosten. Einige Anbieter locken mit günstigen Probeabonnements, die sich nach Ablauf jedoch automatisch um sechs oder sogar zwölf Monate zu einem deutlich höheren Preis verlängern.

Wie „Premium Vorteile“ zu Nachteilen werden (Beispiel)
In den kaum verständlichen Verträgen sind oft einige Tücken verborgen
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

§ 13 Widerrufsrecht

Hallo, lieber Nutzer, vielen Dank für deine Nachricht.

Dein Profil wurde gelöscht. Spätestens nach 48 Stunden wirst du keine Nachrichten mehr erhalten.

Wir haben deine Nachricht bezüglich des Widerrufs erhalten. Leider müssen wir dir mitteilen, dass wir deiner Anfrage nicht nachkommen können, da es sich um eine digitale Dienstleistung im Sinne des § 356 Absatz 5 BGB handelt, die du bereits in Anspruch genommen hast und daher kein Widerruf möglich ist.

Folgendes hast du mit „Ja, sofort alle Premium-Vorteile freischalten“ bestätigt:

„Ich verlange und bin ausdrücklich damit einverstanden, dass Sie bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung, die Gegenstand des zu schließenden Vertrags ist, beginnen. Ferner ist mir bekannt, dass ich mit vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein gesetzlich zustehendes Widerrufsrecht verliere.“

Diese Information hast du während der Anmeldung, beispielsweise als Premiumkunde unmittelbar nach der Durchführung der Zahlung, bestätigt.

Wir, entnommen aus Quelle: Tenderflirt, ein Portal aus dem Land der Eidgenossen im Impressum, haben deine Kündigung erhalten und ausgeführt. Somit läuft deine Mitgliedschaft nicht sofort aus, sondern verlängert sich auf 3 Monate, so lange, wie du die Beiträge schon per Kreditkarte vorausbezahlt hast.

Du kannst dich natürlich jederzeit wieder als Premium-Mitglied bei uns anmelden! Es wäre doch zu schade, nicht mehr weiterflirten zu können! Wir hoffen, dich bald wieder als Premium-Mitglied begrüßen zu können!

Wer ein kostspieliges Abonnement abgeschlossen hat, muss die Kosten tragen. Kunden dürfen jedoch nicht mit überhöhten Beträgen belastet werden. Dies wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-641/19 klargestellt: Wenn ein Kunde seinen Vertrag widerruft, darf eine Partnervermittlung zwar einen anteiligen „Wertersatz“ für die bereits genutzten Tage verlangen, jedoch nicht mehr. Wenn beispielsweise ein Jahresabo für Singles 400 Euro kostet, entspricht dies einem Tagespreis von 1,10 Euro. Bei einem Widerruf nach zehn Tagen darf das Datingportal nur etwa elf Euro für die anteilige Nutzung als Wertersatz fordern, erklären die Verbraucherschützer.

Unter http://www.verbraucherzentrale.nrw/partnerboersen-rechner können Betroffene den Betrag ermitteln, den eine Partnerbörse im Falle eines widerrufenen Vertrages von ihnen verlangen kann.

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