Keine Auftragsvergabe an Handwerker ohne schriftliches Angebot

(TRD/WID)  – Betrüger finden immer wieder Wege, ihre Opfer aufs Glatteis zu führen. Verbraucherschützer mahnen im Falle von vermeintlich günstigen Handwerkern unbedingt zu verbindlichen, schriftlichen Angeboten. Andernfalls kann sich ein Schnäppchen leicht als kostspieliger Fallstrick entpuppen.  Liebe braucht keinen Trauschein Die Verbraucherzentrale Brandenburg macht auf einen Fall aufmerksam, in dem ein Potsdamer Ehepaar von angeblichen … Keine Auftragsvergabe an Handwerker ohne schriftliches Angebot weiterlesen