Im Karneval maskiert mit dem Auto unterwegs
Zum Karnevalsbeginn ab 11.11. um 11:11 Uhr sind Mütze oder Perücke während der Fahrt grundsätzlich akzeptabel, jedoch ist eine Maske absolut verboten. Bei einer Polizeikontrolle droht dem Maskierten schnell ein Bußgeld. Besonders während der Karnevalszeit herrscht Nulltoleranz beim Fahren unter Alkoholeinfluss. (TRD/MID) „Kostümierte Fahrer müssen sicherstellen, dass ihre Verkleidung Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit nicht einschränkt, … Im Karneval maskiert mit dem Auto unterwegs weiterlesen
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