Bei Fahrlässigkeit gibt es von der Gebäudeversicherung keinen Schadenersatz
(TRD/WID) – Eigentlich ist das ja ganz logisch: Bei einem spätsommerlichen Sturm kann es Windstöße geben, die einen großen Schaden anrichten. Wer das nicht beachtet, kann auch nicht mit Schadenersatz von seiner Versicherung rechnen. Diese Erkenntnis musste ein 89-Jähriger im Zusammenhang mit seiner Wohngebäudeversicherung machen. Ihm hatte ein Sturm mit Windstärke 8 das Tuch und … Bei Fahrlässigkeit gibt es von der Gebäudeversicherung keinen Schadenersatz weiterlesen
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