Bei Fahrlässigkeit gibt es von der Gebäudeversicherung keinen Schadenersatz


(TRD/WID) – Eigentlich ist das ja ganz logisch: Bei einem spätsommerlichen Sturm kann es Windstöße geben, die einen großen Schaden anrichten. Wer das nicht beachtet, kann auch nicht mit Schadenersatz von seiner Versicherung rechnen. Diese Erkenntnis musste ein 89-Jähriger im Zusammenhang mit seiner Wohngebäudeversicherung machen. Ihm hatte ein Sturm mit Windstärke 8 das Tuch und den Gelenkarm seiner Markise zerstört. Die Reparaturkosten von knapp 1.800 Euro reichte er bei der Versicherung ein. Doch die weigerte sich zu zahlen – wegen grober Fahrlässigkeit: Ihr Kunde hätte die Markise beim ersten Anzeichen der heraufziehenden Sturms komplett einrollen müssen. Das sah laut Rechtschutz-Experten auch das Amtsgericht München so: Jedermann müsse klar sein, gerade auch einem Mann mit langjähriger Lebenserfahrung, dass es bei Windstärke 8 zu Windstößen kommen könne, die auch eine moderne Markise zerstören können Urteil:(AG München, Az.: 112 C 31663/08).
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