Bei Beschimpfungen müssen Suchmaschinenbetreiber nur den Haupt-Link löschen

(TRD/CID) – Die üble Beschuldigung im Netz entbehrte jeder Grundlage. Doch wer den Namen von drei Mitarbeitern einer deutschen Uni bei Google eingab, wurde schnell fündig: Sie wurden als Islamhasser und Rassisten beschimpft. Die Klage der Betroffenen vor Gericht brachte nur einen Teilerfolg. Unterstützen Sie den unabhängigen Journalismus. TRD Presseclub Das Trio sah seine Persönlichkeitsrechte … Bei Beschimpfungen müssen Suchmaschinenbetreiber nur den Haupt-Link löschen weiterlesen