Wildunfall: Wer zahlt eigentlich den Schaden, wenn Bambi ins Scheinwerferlicht springt?


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Doch was passiert nur wenige Sekunden nach dem Unfall selbst? Sind Autofahrer verpflichtet das angefahrene Tier von der Straße zu entfernen und schlimmstenfalls auch noch dafür aufkommen? Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit dem Urteil Az.: 7 A 5245/16 eine glasklare Antwort darauf: Weder noch. Wie es zu diesem Urteil kam? Autofahrer in Niedersachen, die mit einem Wildtier kollidiert waren, haben von ihren zuständigen Behörden Kostenbescheide zugestellt bekommen. Deren Inhalt: Der Fahrzeugführer solle die Verunreinigung der Straße unverzüglich beseitigen. Da dies nicht geschah, wurden die Kostenbescheide versandt. Da das verendet Wild Sache des Jagdrechts ist, stellen die Vorschriften zur Straßenreinigung keine taugliche Rechtsgrundlage.