• 19. April 2024 10:50

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Man in Autowerkstatt schraubtDie Ansprüche der gesetzlichen Gewährleistung können durch die fachgerechte Wartung oder Reparatur in einer freien Werkstatt nicht in Gefahr geraten.                Foto: GVA / MOTOO / TRD mobil

(TRD/BNP) Pkw-Fahrer in Deutschland geben im Durchschnitt rund 440 Euro im Jahr für die Reparatur und Wartung ihres Autos aus. Das ergibt sich aus den Zahlen des Reports 2019 der Deutschen Automobil Treuhand (DAT). Mit 263 Euro entfällt dabei der Löwenanteil auf Wartungsarbeiten wie Inspektionen; 177 Euro müssen für Ersatz- und Verschleißreparaturen aufgewendet werden, also etwa für neue Bremsen. Die Kosten von Unfallreparaturen sind darin nicht enthalten. Die Kosten für Wartungs- und Reparaturarbeiten sind damit im vergangenen Jahr um durchschnittlich etwa 10 Euro pro Pkw gestiegen.

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Gezielt nach Teilen des freien Marktes fragen
Was können Autofahrer also tun, um zu sparen? Die Experten des Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (www.gva.de) raten preissensiblen Autofahrern, auch in herstellergebundenen Werkstätten gezielt nach Teilen des freien Marktes zu fragen. Die Ersatzteile der Zulieferer (die ohnehin rund 80 Prozent der Teile eines Autos produzieren) bieten oftmals Preisvorteile bei gleicher Qualität wie das entsprechende Teil mit Logo des Fahrzeugherstellers. Auch herstellergebundene Betriebe können diese Teile vom freien Markt beziehen und verbauen.

Angst vor Verlust von Garantie oder Gewährleistung unbegründet
Was viele Autofahrer ebenfalls nicht wissen: Bereits vom ersten Tag an darf man mit seinem Wagen für Wartung und Reparatur in die freie Werkstatt fahren. Diese bietet oftmals Preisvorteile etwa durch geringere Stundensätze. Wichtig zu wissen: Die Ansprüche der gesetzlichen Gewährleistung können durch die fachgerechte Wartung oder Reparatur in einer freien Werkstatt nicht in Gefahr geraten, denn im Gewährleistungsfall kommt es nicht darauf an, wo der Verbraucher eine Inspektion vorgenommen hat, sondern allein darauf, wer das Problem verursacht hat. Diese Wahlfreiheit gilt nach Auffassung der EU-Kommission auch für kostenlose Neuwagengarantien. Ausnahmen sind z.B. möglich bei Leasingfahrzeugen, wo der Leasinggeber als Eigentümer des Fahrzeugs die Werkstatt bestimmen darf, oder auch im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsfällen, in denen etwa der Fahrzeughersteller für die Nachbesserung aufkommt.

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Bundesregierung könnte für Entlastung sorgen

Die Autofahrer in Deutschland können zudem beim Ersatz von defekten Motorhauben, Kotflügeln, Außenspiegeln, Scheiben, Scheinwerfern und Rückleuchten bald auf Entlastung hoffen. So arbeitet die Bundesregierung an einem Gesetz zur Liberalisierung des Marktes für sichtbare Kfz-Ersatzteile. Durch eine Lockerung des Designschutzes könnten Autofahrer hierzulande dann – wie bereits jetzt schon in vielen anderen Ländern in der EU – von mehr Wettbewerb in diesem Marktsegment profitieren. Bislang können die Fahrzeughersteller auf diese Ersatzteile ein Monopol beanspruchen, das es unabhängigen Marktteilnehmern verbietet, solche Produkte zu produzieren oder zu vertreiben. Dadurch zahlen Autofahrer in Deutschland etwa bei einem Unfall mehr für karosserieintegrierte Ersatzteile als in vielen anderen Ländern Europas. Auch Prämien der Kfz-Versicherungen könnten in der Folge sinken. Verbraucherschützer, aber auch Vertreter aus der Automobilwirtschaft wie der GVA fordern daher seit Langem die rasche und vollständige Liberalisierung des Marktes durch die Einführung einer sogenannten Reparaturklausel in das deutsche Designgesetz. Die Bundesregierung und anschließend der Bundestag sind gefordert, dieses verbraucherfreundliche Anliegen zeitnah umzusetzen.

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