Wenn die Kündigung per WhatsApp kommt

(TRD/WID) Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss nach Angaben eines Rechtsschutzversicherers schriftlich erfolgen (Paragrafen 126 Absatz 1 und 623 Bürgerliches Gesetzbuch). Ein Chat per Messenger ist zwar auch irgendwie geschrieben, erfüllt aber nicht das sogenannte Schriftformerfordernis. In einem konkreten Fall übermittelte ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter die Kündigung per WhatsApp, weil dieser betrunken zur Arbeit erschienen war. … Wenn die Kündigung per WhatsApp kommt weiterlesen