Wenn der Bunker kein Kartoffelkeller ist

Bunker aus dem zweiten Weltkrieg im Garten entdeckt (TRD/WID) Beim Haus- und Grundstückskauf gibt es manchmal gute Überraschungen, manchmal schlechte. Aber: Der Verkäufer muss für vorhandene Mängel haften, wenn er diese bei der Transaktion vorsätzlich verschwiegen hat. Das heißt jedoch im Umkehrschluss, dass bei vorher nicht bekannten Mängeln auch keine Haftung übernommen werden muss. Ein … Wenn der Bunker kein Kartoffelkeller ist weiterlesen