Wenn bei der Steuererklärung die Frist abläuft

(TRD/WID) Immer noch verschenken viele Menschen im Ruhestand Jahr für Jahr gutes Geld ans Finanzamt. Dabei könnten sie es sich vergleichsweise einfach per Steuererklärung zurückholen. Für dieses Jahr wird allerdings langsam die Zeit knapp.
Stichtag zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung 2017 ist der 31. Mai.

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„Der gilt zumindest für diejenigen, die ihre Bürgerpflicht selbst erledigen und keinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragen“, heißt es bei der Verbraucherzentrale. Unterstützung bei dieser Aufgabe bietet deren neuer Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2017/2018“.
Darin wird darüber aufgeklärt, wer überhaupt eine Erklärung abgeben muss. Mit Hilfe des Berechnungsblattes können Betroffene dann direkt ihr zu versteuerndes Einkommen ermitteln. Sie erfahren, welche nicht verpflichtenden Angaben negative Auswirkungen haben könnten und bekommen Tipps, wie sich finanzielle Einbußen an diesen Stellen legal vermeiden lassen.
Der Ratgeber gibt einen Überblick über die sieben Einkunftsarten, die das deutsche Recht unterscheidet, erklärt Fachbegriffe und hilft durch Erläuterungen der Formulare bei der Erstellung der Steuererklärung. Das 200-Seiten-Werk kostet 14,90 Euro. Zu haben ist es im Online-Shop unter http://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de
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