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Einige Zahlungsdienstleister bieten einen eigenen Käuferschutz an. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Leistung, die gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Deshalb gelten die jeweiligen Bedingungen des Anbieters. „Verbraucher sollten genau prüfen, welche Fälle der angebotene Käuferschutz tatsächlich umfasst,“ so die Expertin. „Meist beschränkt sich ein solcher Schutz auf Situationen, in denen die Ware nicht ankommt oder das falsche Produkt geliefert wird.“ Quelle: stockpack adobe/ TRD Media

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