• 25. April 2024 7:06

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Spätestens wenn sich Eiszapfen am Kotflügel bilden, ist es Zeit für Winterreifen.© ASSY / pixabay.com / TRD mobil

(TRD/MID) Das A und O beziehungsweise O und O bei der richtigen Bereifung: Von Oktober bis Ostern ist es Zeit für die „dicken Socken“. Experten wissen ganz genau, worauf es jetzt ankommt. Von Bewohnern schneearmer Gegenden wurde allerdings in der Vergangenheit gern auf die richtige Bereifung verzichtet, da sich deren Anschaffung ihrer Meinung nach nicht lohnte und es auch keine explizite Vorschrift gab. Das ist ja jetzt anders.

Schon seit 2010 ist eine sogenannte „situative Winterreifenpflicht“ in Paragraph 2 Abs. 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verankert. Das bedeutet: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Eis- oder Reifglätte darf das Fahrzeug nur gefahren werden, wenn es mit geeigneten Reifen ausgerüstet ist. Als wintertauglich gelten dabei laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) grundsätzlich nur noch solche Reifen, die das Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, aufweisen.

Sogenannte M+S-Reifen dürfen nach einer Übergangsregelung noch bis zum 30. September 2024 gefahren werden, sofern sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden. Wer als Fahrer gegen § 2 Abs. 3a StVO verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Auch der Halter des Wagens wird neuerdings mit 75 Euro zur Kasse gebeten; er bekommt ebenfalls einen Punkt im Fahreignungsregister.

Einen festen Zeitraum für die „Winterreifenpflicht“ hat der Gesetzgeber bewusst nicht festgelegt. Experten empfehlen dennoch allen Autofahrern, frühzeitig im Herbst an die angemessene Bereifung zu denken. Bei tieferen Temperaturen härtet die Gummimischung von Sommerreifen nämlich aus und kann immer weniger Grip aufbauen. Hersteller empfehlen den Wechsel auf Winterreifen daher schon, wenn die Außentemperaturen auf unter sieben Grad Celsius sinken. Die sogenannte O-bis-O-Regel bringt es hierfür jährlich auf den Punkt.

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