Videoaufzeichnung von Verkehrskontrollen sind strafbar
(TRD/MID) Von einer Verkehrskontrolle Aufzeichnungen zu machen, ist strafbar. Und wer trotz mehrfacher Ermahnung weiterhin Ton- und Bildaufzeichnungen macht, muss mit einer Verurteilung rechnen. Die Strafen fallen allerdings relativ milde aus: Das Amtsgericht München hat am 20. Januar 2020 einen 21-Jährigen zur Teilnahme an einem Kurs zum korrekten Verhalten im Internet verurteilt. Fahren unter Drogen … Videoaufzeichnung von Verkehrskontrollen sind strafbar weiterlesen
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