• 25. April 2024 8:36

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Mann mit Schreibtisch und PC sitzt auf der StraßeSoloselbständige machen offenbar keine gute Lobbyarbeit. Photo by Andrea Piacquadio on Pexels.com Photo by Andrea Piacquadio on Pexels.com

Krisenbewaltigung in Zeiten von Corona

(TRD/BNP) Was die Bevölkerung über den Virus, seine Gefährlichkeit und die Auswirkungen und Folgen der behördlichen Maßnahmen weiß, erfährt sie fast ausschließlich über die Medien. Wieder wird wie durch ein Brennglas deutlich, wie die durch Journalismus konstruierte Medienrealität die demokratische Gesellschaft und das Leben im Alltag beeinflusst. Es wäre gerade jetzt wichtig, dass der Journalismus seine eigene Rolle in dieser Krise thematisiert und transparent über die Bedingungen, Routinen und Grenzen der Berichterstattung aufklärt. Transparenz ist zu einem zentralen Qualitätsfaktor der digitalen Medienwelt geworden, ist aber gerade jetzt unter die Räder der Routinen gekommen. Die Frage zum Beispiel, warum Redaktionen so berichten, wie sie berichten, und nicht anders, was sie warum unterlassen, erfährt das Publikum selten.

Die Regierungen mehrerer Bundesländer haben den Journalisten seit Ausbruch der Coronavirus-Krise als „systemrelevant“ eingestuft, neben Care-Berufen wie Rettungskräften und Supermarktangestellten. Auch in der Schweiz wird der Begriff plötzlich salonfähig. Die Journalismusforschung, Berufsverbände und viele andere weisen seit Langem darauf hin, dass kritischer und unabhängiger Journalismus systemrelevant für die Demokratie und eine offene Gesellschaft ist.

Aktive Sterbehilfe für Freiberufler und Solo-Selbstständige
(TRD/BNP) Für Kleinunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe wurde in NRW ein Rettungsschirm aufgelegt. Um die vielen durch die Corona-Krise unter finanziellen Druck geratenen Unternehmer und Selbstständige zu unterstützen, brachte die Landesregierung die NRW-Soforthilfe auf den Weg. Es gab eine Einmalzahlung von 9.000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten – bis zu 15.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten. Das Ziel sollte ein Zuschuss insbesondere zu laufenden Miet- und Pachtkosten sein. Sofern der Vermieter die Miete reduzierte, sollte ein nicht ausgeschöpfter Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden können.

Wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Coronavirus-Krise sollten gemildert werden. Eine Existenzbedrohung oder ein Liquiditätsengpass musste eidesstattlich versichert werden. Der Bund wollte dafür bis zu 50 Milliarden Euro bereitstellen. Und rechnete damit, dass bis zu drei Millionen Selbstständige und Kleinstunternehmen die Hilfen in Anspruch nehmen würden.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sagte öffentlich in den tagesthemen „Wir lassen niemanden allein.“ Die Hilfsprogramme für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen müssten nicht zurückgezahlt werden. Daneben stünden Kredite zur Verfügung.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier, CDU, mit Einzelheiten zum Hilfspaket

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https://www.bmwi.de/

Der größte Teil der Solo-Selbst­ständigen war laut Statistischem Bundesamt 2018 in der Land- und Fort­wirt­schaft an­zu­tref­fen (21,1 %). Auch im Bereich des Grundstücks- und Wohnungswesens (13,2 %) sowie im Unternehmensdienstleistungsbereich (10,0 %) und Kom­mu­ni­ka­tions- und In­for­ma­tions­ge­werbe (9,9 %) gab es viele Selbstständige, die keine weiteren Mitarbeiter beschäftigten.

Ein paar Monate später ….</strong

(FDP) Empfänger sollen Angaben überprüfen und überschüssiges Geld zurückzahlen

Nun sollen die Empfänger der Hilfen das überschüssige Geld wieder zurückzahlen. Auf der anderen Seite soll das Land einen 1000 Euro Zuschuss pro Monat für Lebenshaltungskosten gewähren.

Nach dem Ende des NRW-Soforthilfe-Programms hat Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) Empfänger dazu aufgerufen, die Ausgaben zu überprüfen und überschüssiges Geld zurückzuzahlen. Gemeinsam mit den Bezirksregierungen habe man es geschafft, eine schnelle und unbürokratische Hilfe zu gewähren, betonte Pinkwart. Insgesamt soll das Land in den vergangenen Monaten mehr als 426 000 Anträge von Solo-Selbstständigen sowie kleinen Unternehmen bewilligt haben und rund 4,5 Milliarden Euro ausgezahlt haben.

Bis Ende September Ausfälle überprüfen

Seit Ende Mai ist das Programm, durch das krisengeplagte Betriebe einen Zuschuss zu ihren Betriebskosten erhielten, beendet. Die Empfänger haben nun bis Ende September Zeit, zu prüfen, wie groß ihre Ausfälle in den vergangenen Monaten tatsächlich waren. Lagen sie unter der Summe der Soforthilfe, muss dies in einem digitalen Formular angegeben und auf das Konto der entsprechenden Bezirksregierung zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung muss bis zum Jahresende erfolgen.

Der größte Teil der Anträge (86 Prozent) kam von Solo-Selbstständigen und Kleinstbetrieben mit bis zu fünf Mitarbeitern, die pauschal 9000 Euro erhielten. Insbesondere im Dienstleistungssektor nutzten viele Menschen die Soforthilfen.

Überbrückungshilfe von 1000 Euro für Lebensunterhalt
Um krisengeplagte Selbstständige weiterhin zu unterstützen, will das Land Nordrhein-Westfalen ihnen 1000 Euro Zuschuss maximal für drei Monate für Lebenshaltungskosten zuschießen.

«Die Solo-Selbstständigen und kleinen Personengesellschaften sind eine wichtige Säule der nordrhein-westfälischen Wirtschaft und zugleich von der Pandemie besonders hart betroffen. Viele leiden unter einem starken Umsatzrückgang», sagte Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP).

Damit die Betroffenen nicht – wie vom Bund vorgesehen – Grundsicherung bei der ARGE beantragen müssen, stellt das Land rund 300 Millionen Euro bereit. Die Zuschüsse haben zunächst eine Laufzeit von Juni bis August und können – anders als viele andere Hilfsgelder – für den Lebensunterhalt verwendet werden.

Damit stockt NRW die sogenannte Überbrückungshilfe des Bundes auf: Diese Hilfen können Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler beantragen, deren Umsätze in den Monaten April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent unter Vorjahr lagen. Das zu Beginn der Corona-Krise aufgelegte Soforthilfe-Programm von Bund und Land ist hingegen mittlerweile ausgelaufen.

Wie sieht es in anderen Bundesländern aus. Beispiel Baden Würtemberg
Bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses im Ländle kann als Kosten bei Soloselbständigen, Freiberuflern und für im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften auch maximal ein Betrag in Höhe von 1.180 Euro pro Monat für fiktiven Unternehmerlohn angesetzt werden.

Dehoga und NRW-Grüne:
Mai 2021 – Die Rückzahlung der Rettungsgelder kann starten. Vielen Dank für Ihre Hilfe Herr Altmaier!

Die Rückzahlung der Corona-Soforthilfe bedroht zahlreiche Firmen Rheinische Post

Hier der Link zum Eintragen ins Rückmeldeformular. 
Was muss ich tun?
Bitte bestimmen Sie den von Ihnen gewählten Förderzeitraum und berechnen Sie Ihren tatsächlichen Liquiditätsengpass in diesem Zeitraum. Als Hilfestellung verwenden Sie dazu bitte die Berechnungshilfe „Ermittlung des Liquiditätsengpasses – NRW-Soforthilfe 2020“. Die Berechnungshilfe zeigt Ihnen an, welche Angaben Sie im Rückmeldeformular eintragen müssen. Sie können die Berechnungshilfe unter dem folgenden Link als PDF herunterladen:

https://soforthilfe-corona.nrw.de/lip/documents/NRW-Soforthilfe2020Berechnungshilfe

Übermitteln Sie daraufhin bitte den gewählten Förderzeitraum, ausgewählte Berechnungsschritte sowie die monatlichen Einnahmen, anrechnungsfähige Personalausgaben und sonstigen Ausgaben. Nutzen Sie dazu bitte ausschließlich dieses personalisierte, digitale
Rückmelde-Formular/

Das Rückmelde-Formular informiert Sie über eine mögliche (Teil-)Rückzahlung der erhaltenen Soforthilfe. Nach Absenden des Rückmelde-Formulars erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, eine Kopie Ihres ausgefüllten Formulars als PDF-Datei und ggf. einen Schlussbescheid.
Sofern Sie auf die Soforthilfe verzichten und die ausgezahlte Pauschale vollständig zurückzahlen, benötigen Sie die Berechnungshilfe nicht. Verwenden Sie in diesem Fall bitte direkt das Rückmelde-Formular und geben Sie Ihren Verzicht dort an.

https://trd-pressedienst.com/der-oeffentliche-personennahverkehr-oepnv-bekommt-die-krise-zu-spueren/

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https://trd-pressedienst.com/netzwerkdurchsetzungsgesetz-sollte-fuer-transparenz-sorgen/

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