5G: So steht es um den Strahlenschutz
(TRD/CID) Der Mobilfunk in Deutschland geht mit dem Übertragungsstandard 5G in die Offensive. Das erfordert aber auch den Einsatz neuer Frequenzbereiche und zusätzlicher Funkmasten. Ob hier Gesundheitsrisiken entstehen und wie man sich mit wohnbaulichen Maßnahmen absichern kann, untersucht jetzt das Online-Magazin Haus:RAT.
Das 5G-Netz bietet nicht automatisch mehr Gigabit-Geschwindigkeit
Der Ausbau des 5G-Netzes hat in einigen Großstädten bereits begonnen, in der zweiten Jahreshälfte 2020 soll 5G massenmarktfähig werden. Dr. Manfred Mierau, Diplom-Biologe und Sachverständiger für Baubiologie, beschreibt die neuen Sendeantennen als „intelligent“, da sie abgestrahlte Funkwellen bündeln und gezielt an den Nutzer richten können, statt wie bisher großflächig in die gesamte Umgebung zu funken.
Verbraucherschutz bei Smartphones wurde durch Gerichtsurteil geschwächt
Auch setzten die Betreiber künftig verstärkt auf kleinere Funkzellen mit Reichweiten bis zu etwa 200 Metern. Hier seien die Sendeleistungen schwächer, jedoch würden sich Menschen künftig oft näher an den Sendeantennen befinden. Das Bundesamt für Strahlenschutz hält die bisherigen Erkenntnisse zur Wirkung elektromagnetischer Felder für übertragbar auf 5G. Aktuell seien bei Einhaltung der EU-Grenzwerte keine Belege für nachteilige Gesundheitswirkungen erkennbar – allerdings gebe es bei höheren Frequenzbereichen ab 26 GHz Fragen.
Wohin mit dem Elektroschrott?
(TRD/CID) Um Klima und Umwelt zu schonen, ist das richtige Entsorgen von Elektronikgeräten unerlässlich. Ist beispielsweise ein Smartphone oder Tablet kaputt, verzichten Nutzer nicht selten auf eine Reparatur, zumal diese teurer werden kann als ein Neukauf.
In Billig-Druckerpatronen stecken oft besorgniserregende Stoffe


„Ist ein neues Gerät gekauft, stellt sich die Frage, wohin mit dem alten. Neuanschaffungen sind oft mit dem Problem der umweltgerechten Entsorgung der ausgedienten elektronischen Geräte verbunden, insofern sie nicht verkauft oder verschenkt werden. Der Schlüsselbegriff ist hierbei Recycling“, sagt Alexander Emunds vom Onlineportal teltarif.de. Tipp: Leere Tonerkartuschen der Weiterverwertung zuführen.
Generell dient Recycling der Rückführung wiederverwertbarer Materialien in die Warenzirkulation, schont natürliche Ressourcen und fördert den Schutz der Umwelt vor gefährlichen Stoffen. Daher sind Hersteller von elektronischen Geräten angehalten, umweltgerecht und recycelbar zu produzieren.
„Das Elektrogesetz sieht vor, dass Elektronikhersteller, Großhandel und Fachgeschäfte defekte Geräte kostenlos zurücknehmen und recyclen oder eine fachmännische Entsorgung garantieren müssen“, so Emunds. Aber nicht nur die Hersteller, auch die Verbraucher stehen in der Pflicht. Diese sollten defekte Geräte wie Smartphones nicht im Hausmüll entsorgen, sondern sie kostenlos bei Sammelstellen der Entsorger abgeben oder in dafür vorgesehene Mülltonnen werfen.Aufenthaltsorte werden von Mobilfunkanbietern auf Vorrat gespeichert.
Aufenthaltsorte werden von Mobilfunkanbietern auf Vorrat gespeichert
Wer Elektro-Kleingeräte widerrechtlich entsorgt, kann mit einem Bußgeld belegt werden. „Ausgediente Batterien und Akkus können Nutzer in der Regel in Sammelkisten in Supermärkten, Drogerien oder Elektronik-Fachgeschäften abgeben“, sagt Emunds.
Bei großen Altgeräten haben Kunden die Möglichkeit, diese beim Händler zu lassen, wenn sie dann ein neues, gleichwertiges Produkt kaufen. Bei kleinen Elektrogeräten sind Händler mit einer Verkaufsfläche von über 400 Quadratmeter dazu verpflichtet, sich um die Entsorgung zu kümmern, unabhängig davon, ob etwa ein neues Smartphone gekauft wird.
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