Website-Icon TRD Pressedienst

Tipps und Ratgeber für die Steuererklärung

Der neue Ratgeber macht Rentner zu Steuerexperten in eigener Sache. © Verbraucherzentrale NRW / TRD Wirtschaft und Soziales

Der neue Ratgeber macht Rentner zu Steuerexperten in eigener Sache. © Verbraucherzentrale NRW / TRD Wirtschaft und Soziales

Werbeanzeigen

(TRD/WID) Das Corona-Jahr 2020 stellt viele Menschen auch bei der Steuererklärung vor neue Herausforderungen. Nicht nur eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Home-Office ist jetzt erforderlich. Auch die Frage, ob sich das Kurzarbeitergeld negativ auf die Rente auswirkt oder eine Steuernachzahlung verursacht, muss beachtet werden.

Urteil: Es gibt kein falsches Finanzamt für die Abgabe von Steuererklärungen

Die Experten einer Steuer-App haben sich dieser Themen angenommen und Empfehlungen zusammengestellt.

Erst vor wenigen Wochen wurde im Zuge des Jahressteuergesetz 2020 die neue Home-Office-Pauschale für die Jahre 2020 und 2021 auf den Weg gebracht. Diese Pauschale beträgt maximal 600 Euro, wird allerdings auf die Werbungskostenpauschale von maximal 1.000 Euro angerechnet.

Verbraucher müssen daher die Home-Office-Pauschale nicht zwingend angeben, wenn der Werbungskostenbetrag bei ihrer Steuererklärung pauschal 1.000 Euro beträgt. Zudem umfasst die Home-Office-Pauschale maximal 120 anrechenbare Tage. Trotzdem sollten Steuerpflichtige, laut der Experten von Taxando, alle tatsächlich im Home-Office verbrachten Tage angeben. Einige Finanzämter akzeptieren die reale Anzahl.

Zu beachten ist auch, dass im Falle der Beanspruchung der Home-Office-Pauschale sich die Entfernungskostenpauschale mindern oder gar entfallen kann. Dabei dürfen Steuerpflichtige für das Jahr 2021 zukünftig ab dem 21. Kilometer 35 Cent pro Kilometer, anstatt wie bisher nur 30 Cent, abrechnen.

Das Kurzarbeitergeld (KAG) selbst ist steuerfrei, weshalb Arbeitnehmer auf den Betrag keine Steuern zahlen müssen. Allerdings unterliegt das KAG dem sogenannten Progressionsvorbehalt, sodass diese eigentlich steuerfreien Sozialleistungen zu dem Einkommen addiert werden.

Finanzamt muss Steuererklärung per Fax akzeptieren

Das addierte Gesamteinkommen kann wiederum den Steuersatz erhöhen. Da eine Nachzahlung von mehreren Faktoren abhängig ist, sollten sich Arbeitnehmer vorher informieren, ob und wie viel sie nachzahlen müssen.

Ehepaare und Eltern sollten in Erwägung ziehen, eine separate Steuererklärung abzugeben, wenn nur ein Lebenspartner von Kurzarbeit betroffen war.

Beschäftigte und Arbeitgeber zahlen während der Kurzarbeit die Beiträge zur Rentenversicherung weiter gemeinsam. Die Berechnungsgrundlage der Beiträge ist in diesem Fall das tatsächlich verdiente Einkommen der Arbeitnehmer. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend einen zusätzlichen Beitrag zur Rentenversicherung leisten, im Fall von Kurzarbeit auf Basis von 80 Prozent des Unterschiedsbetrags, der wegen der Kurzarbeit fehlt.

Nützliche Tipps rund um Corona und das Wohnklima

Die Höhe des jeweiligen Rentenversicherungsbeitrages variiert daher je nach Länge und Ausprägung der Kurzarbeit der steuerpflichtigen Person stark. Da durch die Regelung aber zu jeder Zeit 80 Prozent der Beiträge gezahlt werden, fällt der negative Effekt auf die Rente eher gering aus.

Verbraucher können sich bei der deutschen Rentenversicherung kostenlos beraten lassen und klären, wie stark ihre zukünftige Rente betroffen ist und ob eine freiwillige Nachzahlung der Beiträge von Vorteil sein könnte.

 

https://trd-pressedienst.com/als-rentner-im-ausland-den-ruhestand-geniessen/

Neuer Ratgeber Rente und Steuern

(TRD/WID) Deutsche Rentner können sich seit Juli 2020 über mehr Geld auf dem Konto freuen. Das Plus hatte aber eine entscheidende Nebenwirkung: Viele Ruheständler bekommen es jetzt erstmals mit dem Finanzamt zu tun.

Der Hintergrund: Wenn die gesamten steuerpflichtigen Einkünfte eines Rentners über dem Grundfreibetrag (2020: 9.408 Euro) liegen, wird eine Steuererklärung verlangt. „Was aber nicht automatisch heißt, dass auch Steuern fällig werden“, so die Verbraucherzentrale NRW. Wegen Abzügen etwa von Krankenkassenbeiträgen müssen Rentner oft erst ab einer gesetzlichen Monatsrente von knapp 1.200 Euro überhaupt Steuern zahlen, wenn sie keine weiteren Einkünfte haben.

Infos dazu gibt ein Ratgeber namens „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre“. Er erläutert, wie das zu versteuernde Einkommen berechnet wird und zeigt Möglichkeiten auf, um die Steuerlast zu reduzieren.

Erklärt wird auch, welche Arten von Einkünften beim Fiskus als Einnahmequelle zählen. „Von A wie Altersentlastungsbetrag bis Z wie Zuflussprinzip wird das kleine Einmaleins des Steuerrechts für Laien anschaulich gemacht“, so die Autoren. Zu erfahren ist außerdem, wie Spenden, krankheitsbedingte Kosten oder Vorsorgeaufwendungen zum Steuersparmodell werden.

Ausfüllhilfen rund um die Formulare etwa für Werbungskosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Hinweise zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung mit dem Elster-Programm helfen Rentnern und Pensionären, alles korrekt und fristgerecht zu erledigen. Der Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2020/2021“ hat 240 Seiten und kostet 14,90 Euro, als E-Book 11,99 Euro. Zu haben ist er im Online-Shop unter http://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de, unter Telefon 0211/38 09-555 oder im Buchhandel.

Wenn bei der Steuererklärung die Frist abläuft


https://trd-pressedienst.com/behoerden-kontakt-per-app-und-web-nimmt-zu/


https://trd-pressedienst.com/strompreise-durchschnittlich-auf-allzeithoch-gestiegen/

Grundrente nach 33 Beitragsjahren im Übergangsbereich

Tipps zum Reifenwechsel und zur sicheren Lagerung

Armes Deutschland: Rentner malochen noch im Ruhestand

Immer mehr unerlaubte Werbeanrufe werden registriert

Die mobile Version verlassen