• 25. April 2024 9:36

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„Betreten verboten“ reicht auf Baustellen allein nicht aus

Baustellenschilder wie „Eltern haften für ihre Kinder“ oder „Betreten verboten“ allein reichen nicht aus. Die Baustelle muss durch Bauzäune sowie Sicherheitsmaßnahmen so abgesichert sein, dass keine Gefahr für andere Personen…