Tätowierungen: Für ein Großteil gilt das Urheberrecht
Körperkult und Veröffentlichung (TRD/WID) Sie sind ein beliebter Körperkult und haben zahlreiche Anhänger, die ihre Körperdeko gerne zur Schau stellen und untereinander teilen. Dabei wird leicht vergessen, dass auch für den Großteil der Tätowierungen das Urheberrecht gilt. Streng genommen ist die in die Haut gestochene Kunst nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 des Urheberrechtsgesetzes … Tätowierungen: Für ein Großteil gilt das Urheberrecht weiterlesen
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