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Staat sponsert Hausbesitzern die Energie-Beratung

Wer die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessern möchte, erhält staatliche Zuschüsse für eine professionelle Energieberatung. © OpenClipart-Vectors / pixabay.com / TRD Bauen und Wohnen

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(TRD/WID) – Beratungen kosten Geld. Das gilt auch für fachliche Auskünfte über die Energieeffizienz des eigenen Hauses. Doch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) macht Fördermittel für eine professionelle Energieberatung locker. Direkt vor Ort können sich Eigentümer beraten lassen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.

„Der Zuschuss wird zwar an den Energieberater gezahlt, dieser ist aber verpflichtet, seinen Kunden ein um den Zuschuss ermäßigtes Honorar in Rechnung zu stellen“, versichert Stefanie Binder von der BHW Bausparkasse. Sie weist darauf hin, dass 2017 auch das Marktanreizprogramm (MAP) für erneuerbare Energien fortgeführt wird. Es unterstützt unter anderem die Heizungsmodernisierung in Ein- und Zweifamilienhäusern durch den Einsatz von Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpen

Und es kann noch mehr Geld fließen: „Wird zeitgleich das gesamte Heizsystem optimiert, steht noch ein Zusatzbonus bereit“, sagt Stefanie Binder. Er betrage 20 Prozent der für die Installation der neuen Anlage bewilligten MAP-Förderung. Diese Sonderregelung, genannt „Heizungspaket“, ist Teil des „Anreizprogramms Energieeffizienz“ (APEE).

Die Fakten im vorgenannten Artikel sind teilweise heute noch gültig, aber es gibt auch einige Neuerungen, die du beachten solltest. Hier sind die wichtigsten Punkte:

Die Energie-Beratung ist immer noch kostenlos und unverbindlich für Hausbesitzer, Mieter und Pächter. Der Zuschuss beträgt 80 Prozent des Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und maximal 1.700 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten.

Die Förderung für die Sanierung von Wohngebäuden wurde zum 1. Januar 2023 neu geregelt. Die Förderung erfolgt nun über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Förderhöhe hängt von der Art der Maßnahme, dem energetischen Standard und dem Gebäudetyp ab.

Die Steuerermäßigung für die Sanierung von Eigenheimen wurde zum 1. Januar 2023 geändert. Der Einbau gasbetriebener Heizungen wird nicht mehr steuerlich berücksichtigt. Für Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien werden weiterhin Steuerermäßigungen in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen gewährt.

Um die Belastung von Haushalten durch gestiegene Energiepreise zu begrenzen, hat die Bundesregierung ein Entlastungspaket beschlossen. Dieses beinhaltet eine Begrenzung der Preise für Strom, Gas und Fernwärme für ein Kontingent von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs, eine Erhöhung des Wohngelds und eine Einmalzahlung für einkommensschwache Haushalte.

Weitere Informationen:
1. bafa.de
2. verbraucherzentrale-energieberatung.de
3. energie-fachberater.de
4. energie-fachberater.de
5. bafa.de

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