Website-Icon TRD Pressedienst

TRD Nachrichten

Werbeanzeigen

Was gibt es sonst noch zu beachten? Der Räumpflichtige hat den Vorgang laut Fachleuten an die jeweiligen Witterungsverhältnisse anzupassen. Im Klartext: Wenn notwendig, muss der Schnee mehrfach am Tag weggeräumt werden. Jedoch muss er während des Dauerschneefalls oder Eisregens nicht permanent in der Kälte stehen, sondern kann eine Beruhigung des Wetters abwarten.
Foto: Einhell/TRD Haus und Garten

Die mobile Version verlassen