Die europäische „Datenschutz-Grundverordnung“ (DSGVO) scheint ihren Schrecken verloren zu haben, auch wenn einige Unternehmen noch immer mit der Umsetzung der neuen Richtlinien beschäftigt sind. „Vor allem Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern hatten wohl den Stichtag 25. Mai 2018 unterschätzt“, erklärt Datenschutz-Experte René Rautenberg.Unternehmen sollten nicht den Fehler machen, die DSGVO auf Digitalthemen zu begrenzen, da die analoge Datenspeicherung ebenso betroffen ist. Nach aktuellen Beobachtungen können nämlich kleinere Unternehmen unter entsprechender Anleitung den bürokratischen Teil der DSGVO-Anforderungen in etwa drei Personentagen umsetzen. „Es gibt einen Aufwand, der ist jedoch überschaubar“, so der Datenschutz-Experte. Er rät, sämtliche Bereiche schrittweise an das neue Regelwerk anzupassen, in denen Daten von Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten erfasst und verarbeitet werden. Rund 80 Prozent der Unternehmen können die schärferen Datenschutzregeln mit Hilfe einer entsprechenden Software beziehungsweise externen Datenschutzbeauftragten selbst realisieren. Foto© pixabay.com /TRD Digital
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