Mieter dürfen viele Dinge zu Hause horten, doch der Gesetzgeber zieht Grenzen. © Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) / TRD Bauen und Wohnen

Hausrat vor dem Richter

(TRD/WID) In einer Wohnung sammelt sich mit der Zeit so einiges an. Normalerweise ist das Horten von Gegenständen kein Problem. Doch gibt es auch Hausrat, der die Gerichte beschäftigt. Ansammeln kann man so ziemlich alles – von Brennholz, Chemikalien, Lebensmitteln, über Autos und Schrott bis zu riesigen Mengen an Zeitungen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat einige Gerichtsurteile zu diesem Thema zusammengestellt.

Kundenportal und Seitenleiste

Mieter dürfen viele Dinge zu Hause horten, doch der Gesetzgeber zieht Grenzen. © Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) / TRD Bauen und Wohnen

Menschen, deren Leben durch das Anhäufen von Dingen bestimmt wird und die in ihrer Wohnung kaum noch Platz zum Leben finden, werden seit Ende der Neunzigerjahre als „Messies“ (abgeleitet vom englischen Wort „mess“ gleich Chaos, Durcheinander) bezeichnet. Die Grenze des Zulässigen ist spätestens dann erreicht, wenn das gelagerte Gut zu einer Gefahr für andere wird. Ein Grundstückseigentümer hatte eine bunte Mischung aus Einrichtungsgegenständen, organischen Stoffen und Plastiktüten bei sich im Garten deponiert. Die Behörden befürchteten, dass Schädlingsbefall drohe und Gase austreten könnten. Das Verwaltungsgericht Münster sah es ebenso und verpflichtete den Besitzer zur Entsorgung.

Gartenstreit um Problem-Bäume und an Grundstücksgrenzen

Nachhaltige Störung des Hausfriedens

Gegenstände, die man keinesfalls bei sich zu Hause aufheben sollte, sind Waffen und Munition. Zumindest dann nicht, wenn man nicht im Besitz der erforderlichen Erlaubnis plus zertifiziertem Waffenschrank ist. Erstens setzt man sich damit strafrechtlichen Ermittlungen aus, zweitens drohen auch mietrechtliche Konsequenzen. Der Eigentümer kann einer Entscheidung des Landgerichts Berlin zufolge dem Mieter fristlos kündigen.

Waffenbesitz ohne Berechtigung gilt Eigentümern als Kündigungsgrund

Wohnwagen in schlechtem Zustand auf Wochenendhausgrundstück wird als Abfall betrachtet

Eher selten dürfte es vorkommen, dass jemand Autos „sammelt“. Ein Grundstücksbesitzer tat das. Unter freiem Himmel stellte er auf seinem Wochenendhaus-Grundstück zwei jahrelang nicht benutzte Pkw ab und zusätzlich noch einen Wohnwagen in schlechtem Zustand. Es war die Frage, wie diese „Rostlauben“ rechtlich zu bewerten seien. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz betrachtete sie als Abfall, der zu entsorgen sei.

Brennholzlagerung vor Ofen oder Kaminnutzung regeln und vereinbaren

Wer mit Brennholz heizt, der ist auf ausreichende Lagerflächen angewiesen. Sonst geht ihm in der kalten Jahreszeit der Nachschub aus. Ein Mieter hatte mit seinem Vermieter vereinbart, dass er Holz in einer Scheune auf dem Grundstück stapeln dürfe. Der neue Eigentümer der Immobilie wollte das untersagen, doch das Amtsgericht Vaihingen wies ihn darauf hin, dass er an diese Abrede gebunden sei.

Ein moderner Schornstein bietet Versorgungssicherheit

Der richtige Umgang mit fremden Gegenständen auf dem Dachboden

Selbst wenn Gegenstände unberechtigt gelagert wurden, dürfen sie nicht einfach so entfernt werden. Ein Eigentümer hatte ohne vorherige Ankündigung Dinge aus dem Besitz des Mieters, die im Bereich des Dachbodens lagen, entsorgt. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg bezeichnete das als pflichtwidriges Verhalten. Das Mindeste wäre es gewesen, die Hausbewohner zunächst über die bevorstehende Abholung zu informieren.

© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp) / TRD Bauen und Wohnen / Redakteur: Lars Wallerang

Bei Bauverträgen mit Fertighaus-Anbietern ist Vorsicht geboten

So wird das Fahrrad frühlingsfit

Der Weg zum Traumbad birgt auch Risiken

Saisonkennzeichen und die Rechtslage

Mit dem Leiterrecht auf Nachbars Grundstück arbeiten

Wenn ein Hartz IV-Empfänger erbt, regelt das Jobcenter die Erbschaft

Der Hartz-IV-Strom-Satz reicht oft nicht aus

Zecken-Alarm: Hilfe, die Blutsauger kommen

Energiesparen und Umwelt aktuell

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/energiesparen-es-braucht-keinen-staatlichen-zwang-17864657.html

Risiken beim Heizen mit Fernwärme

Die freie Wahl eines Heizsystems ist bereits in über 1000 Städten und Gemeinden stark eingeschränkt oder vollständig verboten. Es wird vorgeschrieben, dass Fernwärme eingesetzt werden muss. Zu den Konditionen und Bedingungen, die der Fernwärme-Netzbetreiber vorschreibt.  Das ist so, als ob Ihnen der Autohändler sagt: „Wenn Sie Auto fahren wollen, dürfen Sie nur dieses Modell kaufen oder abonnieren Und das zu dem von mir festgelegten Preis. Ansonsten müssen Sie halt laufen. Ob das Auto effizient ist oder nicht, der Preis gerechtfertigt ist und ob das Auto den eigenen Vorstellungen und Wünschen entspricht, interessiert nicht. Es wird auch vorgeschrieben, wo Sie zu tanken haben. Unvorstellbar? In der Wärmeversorgung muss dieses Vorgehen immer häufiger genauso akzeptiert werden.Quelle: www.diekaelte.de

 

https://www.sueddeutsche.de/politik/ukraine-fluechtlinge-immobilien-1.5547748?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE