• 25. April 2024 9:24

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Pflegekraft am KrankenbettSofern der Kranke einen Pflegegrad hat, kann der Arzt eine Verordnung für das Bett ausstellen, die aber noch von der Kasse geprüft wird. © KKH-Allianz / TRD

strong>Verordnung vom Arzt ausstellen lassen
(TRD/MP) Wer zu Hause einen Angehörigen pflegt ist nicht nur fürsorglich, sondern zugleich leider auch anfällig für Rückenschmerzen. Viele pflegende Angehörige haben Experten zufolge Rückenprobleme und Gelenkschmerzen, weil sie nach der Hauruck-Methode vorgehen. Abhilfe kann da ein in der Höhe verstellbares Krankenbett schaffen. Dazu rät ein Experte für Pflegehilfsmittel im „Senioren Ratgeber.

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„Wenn der Pflegebedürftige körperlich eingeschränkt ist, rate ich auf jeden Fall dazu. Schon weil ich damit auf Knopfdruck eine rückenfreundliche Arbeitshöhe einstellen kann, meist in Hüfthöhe.“ Das Problem: Diese Krankenbetten sind zumeist mit sehr hohen Anschaffungskosten verbunden. Doch auch hier gibt es eine Lösung: Sofern der Kranke einen Pflegegrad habe, könne der Arzt eine Verordnung für das Bett ausstellen, die aber noch von der Kasse geprüft werde. „Die Lieferung erfolgt über Vertragspartner der Kassen – dazu zählen auch einige Apotheken. Eine Standard-Pflegematratze gehört in der Regel dazu“, so der Fachmann.

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