• 25. April 2024 5:52

TRD Pressedienst

Dienstleister für Agentur, Industrie und Handel auf allen gängigen Plattformen

Auch bei Online-Aktionen müssen einige Spielregeln beachtet werden - sonst wird es richtig teuer. Foto  © Daniel_B_Photos / Pixabay.com / CC0 /TRD Pressedienst blog

(TRD/MID) Mit gezielten Geboten von einem zweiten Nutzerkonto den Preis bei der eigenen Online-Aktion kräftig in die Höhe treiben: Das ist strikt verboten – und kann ganz schön teuer werden. Diese Erfahrung musste jetzt ein Autoverkäufer machen. Er wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) zu einer hohen Schadenersatzzahlung verdonnert.Der Mann hatte einen VW Golf 6 zu einem Startpreis von einem Euro angeboten. Ein unbekannter Bieter bestätigte diesen Preis, dann bot ein weiterer Interessent, der spätere Kläger, 1,50 Euro. Er wurde im Lauf der Auktion immer wieder überboten – und zwar, wie sich später herausstellte, ausschließlich vom Autobesitzer höchstpersönlich mittels dessen Zweitanmeldung. Letztlich ging der Wagen für 17.000 Euro weg – an den Besitzer.

Wie aus einem Autokäufer ein Auto-Abonnent wird

Der verhinderte Käufer zog vor Gericht und klagte auf 16.500 Euro Schadenersatz, also den angenommenen Marktwerts des Fahrzeugs. Sein Argument: Er habe mit seinen 1,50 Euro das höchste gültige Gebot abgegeben. Der BGH gab ihm Recht: Da außer den unwirksamen Eigengeboten des Beklagten nur ein einziges reguläres Gebot in Höhe von einem Euro auf den Gebrauchtwagen abgegeben worden sei, sei der Kläger mit dem nächsthöheren Gebot von 1,50 Euro Höchstbietender geworden. Der Beklagte war daher laut einer Rechtschutzversicherung zum Schadenersatz verpflichtet (BGH, Az.: VIII ZR 100/15).

Wie man Produkte und Nachrichten den Medien formatgerecht präsentiert


https://trd-pressedienst.com/influencer-und-die-einflussnahme-auf-kauf-und-wahlentscheidungen/

Krypto-Apps und die neuesten Betrugstechniken kurz unter die Lupe genommen

Sicherheitslücken in veralteten WIN-Betriebssystemen schließen

Von TRD Pressedienst inspiriert

Bloggerportal, Presse und Nachrichtendienst für Industrie, Handel und Dienstleistung

Entdecke mehr von TRD Pressedienst

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen

Entdecke mehr von TRD Pressedienst

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen