Reifendruckkontrollsysteme stellen Werkstätten vor Herausforderungen

(TRD) Wo wir fahren, wie schnell wir dabei sind und wo wir halten – alles wird registriert. Viele Überwachungsgeräte in neuen Kraftfahrzeugen zeichnen dies auf. Telematrix Boxen kommunizieren während der Fahrt mit dem Hersteller, Kameras steuern Spurhalte sowie Verkehrsassistenzen und das GPS-Modul zeichnen gefahrene Strecken ebenso wie das Tempo auf. Nun kommt mit dem Reifendruckkontrollsystem (RDKS) ein weiterer elektronischer Helfer in zwei Varianten dazu.
Direkt und indirekt messende RDKS
Seit dem 1. November 2014 gehören je nach Fahrzeug direkt oder indirekt messende Reifendruckkontrollsysteme für alle neu zugelassenen Fahrzeuge (Pkw, SUV etc.) der Klasse M1 zur Pflichtausstattung in Deutschland. Den Autoherstellern ist es freigestellt, auf welche der beiden RDKS-Varianten sie setzen, um den Reifendruck automatisch und permanent zu überwachen. Bei Druckverlust erhält der Fahrer ein Warnsignal damit er weiß, welcher der Reifen mit zu wenig Luftdruck unterwegs ist. Betroffen waren bis zum Jahresende 2014 von dieser gesetzlichen Regelung Schätzungen zufolge über drei Millionen Fahrzeuge. Für die Fahrer dieser Autos und die Werkstätten bringt diese Gesetzgebung einige Änderungen beim nächsten Reifen- oder Radwechsel.

Werkstätten müssen sich gut vorbereiten
Über eine Millionen Fahrzeuge davon verfügen bereits über ein direkt per Sensoren messendes RDKS. Sie benötigen beim nächsten Winterreifenwechsel oder bei neuen Kompletträdern in Kürze schon die gesetzlich vorgeschriebenen Sensoren. Mit dem Sicherheitsstandard steigt wegen der aufwendigen Technik der Montage- und Wartungsaufwand, auf den die Werkstätten ab diesem Herbst gut vorbereitet sein müssen, erläutert Thorsten Brückner von Premio (www.premio.de). Auf Do-it-Yourself Maßnahmen bei neuen Fahrzeugen sollte besonders bei den direkt messenden Systemen verzichtet werden, warnt der Experte. Diese Arbeiten müssen von einer Fachwerkstatt durchgeführt werden, die über das entsprechende Spezial- und Programmierwerkzeug verfügt. Der Kunde sollte vor der Terminabsprache wissen, ob in seinem Fahrzeug ein Reifendruckkontrollsystem verbaut ist. Daraus ergeben sich die zu planenden Aufgaben und Zeiten für die Werkstatt – und der Kunde erfährt vor dem Termin auf welche Wartezeiten er sich einstellen muss. Wichtig ist auch, dass ein im Rahmen der neuen EU-Gesetzgebung verbautes Reifendruckkontrollsystem funktionsfähig sein muss, also nicht ausgeschaltet oder deaktiviert werden darf!“, warnt ein Fachmann beim Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk. Im Rahmen der Fahrzeug-Hauptuntersuchung wird geprüft, ob das vorgeschriebene RDKS funktioniert. Ist das nicht der Fall, liegt ein Mangel vor, der vom Fahrzeughalter zu beseitigen ist.
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