• 25. April 2024 15:52

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Um die digitale Infrastruktur ist es in Deutschland nicht gut bestellt. Diese Einschätzung wird nun auch durch die Ergebnisse des aktuellen "Global Infrastructure Index" gestützt. © Geralt / pixabay.com /TRD digital und TechnikUm die digitale Infrastruktur ist es in Deutschland nicht gut bestellt. Diese Einschätzung wird nun auch durch die Ergebnisse des aktuellen "Global Infrastructure Index" gestützt. © Geralt / pixabay.com /TRD digital und Technik

(TRD/CID) Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur ist der TÜV des Funknetzes. Im vergangenen Jahr haben die Spezialisten fast 6.000 Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten beheben müssen.

Wenn der Prüf- und Messdienst der Bundenetzagentur seine Arbeit aufnimmt, dann liegt irgendwo eine Störung vor – manchmal auch von Nutzern verursacht, zum Beispiel bei Frequenznutzungen oder bei der Einhaltung von Grenzwerten der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit, für die die Agentur ebenfalls zuständig ist.

Im Jahr 2018 hatte der Prüf- und Messdienst in rund 4.700 Fällen Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten, 1.200 in sicherheitsrelevanten Bereichen wie Flugfunk, Funkverkehr von Rettungsdiensten, Feuerwehr und Polizei, Bahnfunk und öffentlichem Mobilfunknetz, beseitigt

Funkanwendungen sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur sorgt deutschlandweit dafür, dass Frequenzen störungsfrei und effizient genutzt werden können“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Außerdem wurden in über 1.600 Fällen Geräte und WLAN-Netze außer Betrieb genommen, die auf einer nicht zugeteilten Frequenz und damit illegal betrieben wurden.

Digitale Infrastruktur auf dem Prüfstand
(TRD/CID) Um die digitale Infrastruktur ist es in Deutschland nicht gut bestellt. Diese Einschätzung wird nun auch durch die Ergebnisse des aktuellen „Global Infrastructure Index“ gestützt. Nur jeder dritte Deutsche (35 Prozent) bewertet demnach die Qualität der digitalen Infrastruktur wie schnelles Breitbandinternet, FTTP, 5G als ziemlich oder sogar sehr gut. Geht es um Straßen, Wasserversorgung oder andere der insgesamt zehn erhobenen Bereiche, ist die Zufriedenheit der Deutschen im Ländervergleich meist allerdings überdurchschnittlich hoch.

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Trotz aller Kritik stimmt nicht einmal jeder zweite Bundesbürger (47 Prozent) der Aussage zu, Deutschland unternähme grundsätzlich nicht genügend Anstrengungen, um die Infrastrukturbedürfnisse der Bevölkerung zu erfüllen. Das mag darin begründet liegen, dass die allgemeine Zufriedenheit der Deutschen mit der heimischen Infrastruktur höher ist als im internationalen Durchschnitt.

Während global gesehen nicht einmal jeder Dritte grundsätzlich zufrieden mit der Infrastruktur im eigenen Land ist, sieht dies in Deutschland beinahe jeder Zweite (45 Prozent) so. Die nationale Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wird in Deutschland unter allen 29 untersuchten Ländern sogar am positivsten bewertet. Drei Viertel aller Bundesbürger (75 Prozent) empfinden die Qualität der Infrastruktur in diesem Bereich als ziemlich oder gar sehr gut.

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Datenschützer kritisieren Telefonanbieter
(TRD/CID) Telefon- und Internetanbieter gehen zu lasch mit den Daten ihrer Kunden um. So lautet die Kritik des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, dem die Daten-Sammelleidenschaft der Unternehmen ein Dorn im Auge ist – und der nun Anzeige erstattet hat.

Ob Kontakte, Verbindungen oder gar Bewegungen – Internet- und Telefonanbieter speichern Daten was das Zeug hält, und das teils über erschreckend lange Zeiträume. Einige deutsche Telekommunikationsanbieter würden von jedem Kunden „abrechnungsirrelevante Informationen über die Telefon- und Internetnutzung“ speichern, was eine Erhebung der Bundesnetzagentur zeige, die dem Arbeitskreis vorliege, heißt es in einer Mitteilung. So werde etwa der Aufenthaltsort eines Handy-Nutzers (Funkzelle) eine Woche lang, die weltweit einmalige Kennung mobiler Endgeräte (IMEI) bis zu vier Monate und die Internetkennung (IP-Adresse) bis zu drei Monate lang gespeichert, ohne dass dies zur Abrechnung nötig sei.

Dass Mobilfunkanbieter bei jeder Verbindung den Aufenthaltsort festhalten, ermöglicht Behörden massenhafte Funkzellenabfragen und kann Unschuldige in Verdacht bringen, beispielsweise nach der Teilnahme an einer Demonstration“, erklärt Uli Breuer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Das Ausmaß der „freiwilligen Vorratsdatenspeicherung“ sei nach dem Maßstab des Leitfadens der Bundesnetzagentur klar illegal und ordnungswidrig. Deshalb wurde Anzeige erstattet, in der es heißt, dass die Anbieter „entgegen § 96 Abs. 1 Satz 3 und § 97 Abs. 3 Satz 2 sowie § 100 Abs. 1 Satz 3 TKG Telekommunikationsverkehrsdaten nicht rechtzeitig löschen (§ 149 TKG)“.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verlangt von der Bundesnetzagentur, die Speicherdauer jedes Anbieters transparent zu machen, damit Verbraucher Alternativen suchen können.

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