Nachrichten an das Home-Office
Cum-Ex-Geschäfte sind als Straftat zu werten (TRD/WID) Im bundesweit ersten Strafprozess um die umstrittenen Cum-Ex-Geschäfte hat das Bonner Landgericht die Angeklagten zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Die Mehrfacherstattung von Steuern ist demnach als Straftat zu werten. Und die Privatbank M.M. Warburg, die in die Geschäfte involviert war, muss gut 176 Millionen Euro Steuerschulden zahlen. Überwachung … Nachrichten an das Home-Office weiterlesen
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