(TRD/WID) Eigentlich war die 19-jährige Peruanerin als Au-pair-Mädchen zur Betreuung der Kinder einer Gastfamilie nach Deutschland gekommen. Kurz nach ihrer Ankunft brachte die hochschwangere Frau dann aber selbst ein Kind zur Welt und benötigte Betreuung. Und die Kosten dafür muss die Gastfamilie tragen, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 8 K 8570/14).
Die Peruanerin war mit ihrem Baby nach der Geburt elf Wochen von der Stadt untergebracht worden. Die Kosten von rund 2 400 Euro sollte nun die Gastfamilie tragen. Der Gastvater klagte und argumentierte, dass er das Au-pair-Mädchen zur Betreuung seiner eigenen vier Kinder verpflichtet habe und arglistig getäuscht worden sei. Vergebens. Die Gastfamilie hatte sich laut Experten einer Rechtsschutzversicherung vor der Einreise wie üblich bei der Ausländerbehörde verpflichten müssen, für den Lebensunterhalt des Mädchens in Deutschland aufzukommen – als Voraussetzung für das Visum. Mit dieser Verpflichtungserklärung gehe jede Gastfamilie ein hohes Risiko ein.
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