(TRD/MID) In Deutschland besteht eine „situative Winterreifenpflicht“, das heißt, bei bestimmten Wetterbedingungen ist das Fahren nur mit geeigneten Reifen erlaubt. Doch wie sieht es in den Nachbarländern aus? Der Autoclub ACE liefert dazu Informationen.
In Österreich sind vom 1. November bis zum 15. April Winterreifen mit dem M+S-Symbol und einer Profiltiefe von über vier Millimetern vorgeschrieben. Bei durchgehender Schnee- oder Eisschicht sind alternativ Schneeketten erlaubt.
In der Schweiz werden Winterreifen unter bestimmten Straßen- und Wetterbedingungen empfohlen. Laut ACE gibt es keine allgemeine Pflicht, aber wer bei Eis und Schnee mit Sommerreifen fährt, trägt bei einem Unfall eine erhebliche Mitschuld. Zudem kann ein hohes Bußgeld bei Verkehrsbehinderungen durch ungeeignete Bereifung verhängt werden.
In Südtirol ist eine Winterausrüstungspflicht vorgeschrieben: Bei Schnee, Matsch oder Eis müssen Fahrzeuge mit Winterreifen oder Schneeketten ausgestattet sein. In Italien variiert die Dauer der Winterreifenpflicht je nach Provinz. Um sicherzugehen, wird empfohlen, zwischen dem 15. Oktober und dem 15. April Winterreifen zu nutzen und sich vor Antritt der Reise über spezielle Regelungen in der Urlaubsregion zu informieren.
In Frankreich existiert keine landesweite Winterreifenpflicht. Bei bestimmten Wetterlagen können Winterreifen jedoch kurzfristig durch Verkehrsschilder vorgeschrieben werden, insbesondere in Gebirgsregionen. Die Mindestprofiltiefe beträgt 3,5 Millimeter, und der Einsatz von Schneeketten ist gestattet.
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