(TRD/MID) Eine frische Hauptuntersuchung schützt Autokäufer nicht, wenn sich ein Gebrauchtwagen schon nach kurzer Zeit als mangelhaft erweist. Den zuständigen Prüfer kann er dafür laut eines Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf nicht haftbar machen (AZ: I-18 U 46/16). Die Begründung: Die HU diene allein dem Schutz der öffentlichen Sicherheit, nicht dem Schutz des Vermögens eines Fahrzeugkäufers.Im verhandelten Fall machte eine Frau ihre Kaufentscheidung von dem HU-Untersuchungsergebnis des beklagten GTÜ-Prüfers abhängig. Der stellte an dem Fahrzeug keine HU-relevanten Mängel fest und teilte dem Fahrzeug eine Prüfplakette zu. Drei Wochen später aber untersuchte eine Fachwerkstatt den Wagen und fand erhebliche Mängel, der Kostenvoranschlag für die Beseitigung belief sich auf rund 9.500 Euro. Und diesen Betrag forderte die Käuferin im Anschluss von dem Prüfer.
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Ohne Erfolg. Sowohl das zunächst angerufene Landgericht als auch das OLG lehnten die Klage ab. In dem Tätigwerden des GTÜ-Prüfers sei kein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten der Klägerin zu sehen. Aus diesem Grund könne die Klägerin keine vertraglichen Schadenersatzansprüche gegen den Prüfer herleiten. Generell sind laut der Fachzeitschrift „kfz-betrieb“ Prüfer einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO hoheitlich tätig. Eine direkte Inanspruchnahme des Prüfers komme nur dann in Frage, wenn dem Prüfer Amtsmissbrauch – also ein vorsätzliches, gegen die guten Sitten verstoßendes Verhalten – vorzuwerfen ist. Und das war im vorliegenden Fall offensichtlich nicht gegeben.
TÜV Urteil: Nachweisbarer Reinigungseffekt von Kraftstoffen
Die neuen Kraftstoffe eines Herstellers sollen den Motor nicht nur laut der Werbung, sondern auch nach dem Urteil des TÜV Rheinland reinigen.
Das Urteil der Experten: „Im Vergleich zu lediglich der gesetzlichen Norm entsprechenden Referenzkraftstoffen überzeugten die Kraftstoffe des deutschen Tankstellenmarktführers durch einen nachweisbaren Reinigungseffekt und sorgten außerdem dafür, dass die Anreicherungen von neuen Ablagerungen effektiv verhindert wurden.“ Die Anti-Schmutz-Formel von Ultimate 102, Super Plus 98, Super 95 E10, Super 95 sowie der Dieselkraftstoffe Diesel und Diesel Ultimate funktioniere sowohl bei Diesel- als auch bei Ottomotoren. Der Anbieter stellt außerdem heraus – das hat der Überwachungsverein allerdings nicht untersucht -, dass die neuen Kraftstoffe einen Verbrauchsvorteil bringen. Der Einsatz des neuen Ultimate Diesel könne die Reichweite je Tankfüllung um bis zu 66 Kilometer und der Einsatz von Ultimate 102 um bis zu 40.
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