Die Familie funktioniert auch ohne Trauschein. Einige rechtliche Fallstricke können trotzdem lauern. © Pexels / Pixabay.com / CC0 /TRD Pressedienst Blog News Portal
Die Familie funktioniert auch ohne Trauschein. Einige rechtliche Fallstricke können trotzdem lauern. © Pexels / Pixabay.com / CC0 /TRD Pressedienst Blog News Portal

Unterhalt und Ehevertrag

(TRD/WID) Viele Paare leben über Jahre ohne Trauschein zusammen. In Schönwetterzeiten ist der Ehevertrag auch nicht so wichtig. Doch Versicherungsexperten warnen vor Fallstricken im Falle einer Krise. Auch wenn Liebe keines Trauscheins bedarf: Es gibt Situationen, da kann eine Regelung hilfreich sein.

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Wer von beiden während des Zusammenlebens weniger verdient hat, weil er die Kinder betreut oder den Haushalt geführt hat, besitzt im Fall einer Trennung grundsätzlich keinen Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem Ex-Partner. Eine Ausnahme macht das Gesetz nur für die Mutter eines gemeinsamen nichtehelichen Kindes: Sie kann vom Vater während der ersten drei Lebensjahre des Kindes Unterhalt verlangen.

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Außerdem müssen sich die Partner bei einer Trennung darüber einig werden, wer in der gemeinsamen Wohnung bleiben darf und wie sie den Hausrat aufteilen. Wer all diese Risiken einer „Ehe ohne Trauschein“ ausschließen will, dem raten Rechtsexperten, eine einvernehmliche schriftliche Regelung über finanzielle und vermögensrechtliche Fragen zu treffen. Eine solche Vereinbarung bedürfe keiner besonderen Form. Aus Beweisgründen empfehle es sich jedoch, die Vereinbarung schriftlich niederzulegen.

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Für ernste Krankheitsfälle raten die Fachleute, schriftlich vorzusorgen. Denn ohne entsprechende Vollmacht hat der Partner ja keinen Anspruch auf Auskunft gegenüber den behandelnden Ärzten und wird nicht gefragt, wenn es beispielsweise um die Einwilligung für eine Operation geht. Helfen könne in dieser Situation eine umfassende Vorsorgevollmacht, die sowohl vermögensrechtliche Angelegenheiten als auch Fragen der Gesundheitssorge und der Aufenthaltsbestimmung umfasst.

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