Kürzere Vertragslaufzeiten im Fitnessstudio und bei Streaming-Diensten
TRD/WID) Wer beabsichtigt, sich bei einem Fitnessstudio anzumelden oder einen Streaming-Dienst zu abonnieren, sollte noch etwas warten. Denn für Verträge, die ab März 2022 abgeschlossen werden, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist nach Ablauf der Erstlaufzeit. Es wird dadurch einfacher, aus dem Vertrag wieder herauszukommen. Wie aus einem Autokäufer ein Auto-Abonnent wird Bei vielen Verträgen sind stillschweigende … Kürzere Vertragslaufzeiten im Fitnessstudio und bei Streaming-Diensten weiterlesen
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