Krankenkassen-Beiträge sinken und steigen automatisch?
(TRD/BNP) Krankenkassen ermitteln den monatlichen Beitrag für freiwillig gesetzlich Versicherte, darunter auch Freiberufler:innen, basierend auf dem letzten vorhandenen Einkommensteuerbescheid. Wird dieser nicht termingerecht eingereicht, legen die Krankenkassen die Beiträge laut § 240 Abs. 4a Satz 4 SGB V auf Grundlage eines Einkommens fest, das der Beitragsbemessungsgrenze entspricht. Das bedeutet den Höchstbeitrag, der aktuell 755,55 Euro … Krankenkassen-Beiträge sinken und steigen automatisch? weiterlesen
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