(TRD/WID) Der Gesetzgeber hatte beschlossen, zum 1. Januar 2019 die monatliche Mindestbemessungsgrenze auf 1.038,33 Euro laut Techniker Krankenkasse zu erhöhen. Außerdem stieg der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte. Bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen erhöhte sich dadurch der Beitrag der betroffenen Mitglieder automatisch.
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Nur auf den eigenen Beitragssatz haben die Krankenkassen Einfluss. Er soll bei der TK nur 0,7 Prozent betragen. Damit soll er weiterhin unter dem gesetzlichen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von zukünftig 0,9 Prozent liegen. Unterm Strich erhöht sich damit ab Januar bei der TK der Mindestbeitragssatz von 177,12 auf 184,31 Euro entgegen nachfolgender Information eines Nachrichtenmagazins. Die Grundrente kommt und wer hat was davon?
Krankenkassenbeiträge sollen sinken
Das werden gesetzlich Versicherte gerne hören. Denn nach Informationen von spiegel.de werden viele Menschen künftig niedrigere Krankenkassenbeiträge zahlen müssen. Arbeitgeber werden zusätzlich zur Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von aktuell 14,6 Prozent auch die Hälfte des Zusatzbeitrags übernehmen. Auch Selbstständige mit geringem Einkommen werden ab 2019 einen deutlich geringeren Beitrag zahlen. Zuviel Hygiene im Alltag ist trotz Corona-Virus nicht gut
Zusätzlich haben 18 Krankenkassen angekündigt, ihre Beiträge senken zu wollen. Die BKK Wirtschaft und Finanzen sowie die TBK Thüringer BKK werden ihre Beiträge hingegen erhöhen. Die angekündigten Änderungen bedürfen allerdings noch der Bestätigung des Verwaltungsrats sowie der Aufsichtsbehörden, heißt es.
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