Der Einsatz von automatisierten Kennzeichen-Lesesystemen (AKLS) sei „vor allem auf Fernstraßen“ geplant
(TRD) Das umstrittene Mittel der automatisierten Kennzeichenerfassung darf künftig laut IT NEWS (www.golem.de) bundesweit eingesetzt werden. Das sieht ein neuer Paragraf der Strafprozessordnung (StPO) vor, den der Bundestag am 11. Juni 2021 zusammen mit weiteren Regelungen beschlossen hat.
Über Filterblasen, Hasser und den Bedarf an zulässigen Informationen
So wird künftig in der StPO ausdrücklich erlaubt, im Zusammenhang mit Computerkriminalität nächtliche Hausdurchsuchungen vorzunehmen. Die Fraktionen von Union und SPD stimmten für das Gesetz, Linke und Grüne stimmten dagegen. AfD und FDP enthielten sich. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Bahn- und Busreisen in NRW sechsmal teurer als im Bundesdurchschnitt
Dem neuen Gesetz (PDF) zufolge dürfen künftig „vorübergehend und nicht flächendeckend“ die Kennzeichen von Autos erfasst werden, „wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen worden ist und die Annahme gerechtfertigt ist, dass diese Maßnahme zur Ermittlung der Identität oder des Aufenthaltsorts des Beschuldigten führen kann“.
Automatisiertes Fahren: Zulieferer setzt auf Gesetzes-Änderung
Das Bundesverfassungsgericht hatte vor rund zwei Jahren die Vorschriften zum automatischen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit Fahndungsdaten in drei Bundesländern zum Teil für verfassungswidrig erklärt. Diese Regelungen verstießen gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, hieß es damals zur Begründung. Weitergehende Regelung abgelehnt
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