• 25. April 2024 15:02

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Autofahrern, die nacheinander mehrere Geschwindigkeitsbegrenzungs-Schilder missachten, droht ein höheres Bußgeld. © Goslar Institut /TRD Recht

(TRD/MID) Autofahrern, die nacheinander mehrere Geschwindigkeitsbegrenzungs-Schilder missachten, droht ein höheres Bußgeld. Denn der Fahrzeuglenker handelt in einem solchen Fall mit erhöhter Fahrlässigkeit. So urteilte das Oberlandesgericht Koblenz (4 OWi 6 SsRs 26/21). Es liege gegenüber dem Regelfall, der Nichtbeachtung nur eines Schildes, eine erhöhte Sorgfaltspflichtverletzung vor, begründeten die Richter ihren Beschluss. Danach ignorierte der Betroffene die Botschaft der besonderen Unfall- oder Gefahrenträchtigkeit nicht nur für einen kurzen Augenblick, sondern über einen längeren Zeitraum hinweg.
In dem zu entscheidenden Fall hatte der betroffene Autofahrer im Juni 2019 mit seinem PKW die Bundesautobahn A3 befahren. Statt mit den zulässigen 100 km/h war er mit einer Geschwindigkeit von 121 km/h (nach Toleranzabzug) unterwegs. Vor der Messstelle machten drei Schilder im Abstand von jeweils rund 1 Kilometer auf die Geschwindigkeitsbeschränkung aufmerksam. Die Verkehrszeichen beschränken dort auf höchstens 100 km/h, weil es sich um einen Unfallschwerpunkt handeln soll. Wegen Missachtung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit verdonnerte die Bußgeldbehörde den eiligen Fahrer zu der im Bußgeldkatalog festgesetzten Regelgeldbuße von 70 Euro.

Dagegen legte der Betroffene Einspruch ein, was das Amtsgericht Linz dazu veranlasste, die Geldbuße von 70 Euro auf 85 Euro zu erhöhen. Dies begründeten die Richter damit, dass der Betroffene mit erhöhter Fahrlässigkeit gehandelt habe, weil er sein Fahrverhalten trotz mehrfach hintereinander aufgestellter Verkehrszeichen nicht angepasst hatte. Gegen diese Entscheidung legte der Autofahrer Rechtsbeschwerde ein.

Die war allerdings auch nicht erfolgreich. Denn das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz bejahte die Erhöhung der Regelgeldbuße wegen erhöhter Fahrlässigkeit und bestätigte somit die Entscheidung des Amtsgerichts. Mit seinem Verhalten habe der Fahrzeugführer andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, befanden die Richter. Daher habe der Regelsatz durch das Hinzutreten einer Gefährdung erhöht werden können.

Dazu bestimmt der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog, dass die Regelsätze sich bei Vorliegen einer Gefährdung oder Sachbeschädigung erhöhen können. Demnach steigen zum Beispiel die im Bußgeldkatalog bestimmten Regelsätze, die einen Betrag von mehr als 55 Euro vorsehen, beim Hinzutreten einer Gefährdung oder Sachbeschädigung, soweit diese Merkmale nicht bereits im Grundtatbestand enthalten sind. Ob in Zukunft auch andere Autofahrer damit rechnen müssen, dass ihnen Ähnliches wie in dem hier beschriebenen Fall passiert, bleibt nach Ansicht von Juristen offen.

© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp) trd mobil/ Redakteur: Solveig Grewe

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