• 19. April 2024 10:48

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Auch können Ärzte sogenanntes "ärztliches Fahrverbot" aussprechen und Verhaltensvorgaben machen, wenn dies angezeigt sei. Quelle: Hyundai /TRD mobil

Eine starke Unterzuckerung kann sich negativ auf die Fahrtauglichkeit auswirken. Doch Wissenschaftler geben Autofahrern, die an Diabetes erkrankt sind, grünes Licht. Die meisten sind absolut fahrtauglich.

(TRD/MID) Fast alle Diabetespatienten können am Straßenverkehr teilnehmen, sowohl im Privat-Pkw als auch beruflich als Busfahrer, im Lastwagen oder Taxi. Das ist die zentrale Aussage der Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“, die erstmals in Europa auf wissenschaftlich fundierter Grundlage die Fahrtauglichkeit bei Diabetes bewertet.

Damit liegen jetzt klare Handlungsempfehlungen vor für mehr als sechs Millionen Patienten in Deutschland, für Ärzte, Verkehrsmediziner, Amtsärzte, Diabetesberater, Psychologen, Behörden und Versicherungsfachleute. Bislang gab es keine anerkannten medizinisch-wissenschaftlichen Grundsätze zur Bewertung der Fahreignung bei Diabetes. „Damit bestand eine erhebliche haftungsrechtliche Grauzone für Ärzte und Behandlungspersonal“, erläutert Rechtsanwalt Oliver Ebert, Koordinator und Mitautor der Leitlinie, zugleich Vorsitzender des Ausschusses Soziales der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG).

In Deutschland ist schätzungsweise jeder zehnte Führerscheininhaber von Diabetes betroffen. So wurde häufig die Meinung vertreten, insulinpflichtige Patienten könnten nicht mehr als Busfahrer oder Lkw-Fahrer arbeiten oder ein hoher Langzeitblutzuckerwert stelle einen Grund zur Verweigerung des Führerscheins dar. Dies trifft nicht zu, wie die Leitlinie belegt.

Damit schafft die Leitlinie, die 188 Seiten umfasst, zusätzliche Rechtssicherheit für Ärzte wie Patienten. „Ein Arzt, der sich an diese wissenschaftlich abgesicherten Empfehlungen hält, muss grundsätzlich keine Haftung befürchten“, betont Ebert. Zugleich können Ärzte auch ein sogenanntes „ärztliches Fahrverbot“ aussprechen und Verhaltensvorgaben machen, wenn dies angezeigt sei.

Wichtige Gründe, die Fahreignung zu verlieren, sind unterdessen eine unbehandelte Schlaf-Apnoe oder wiederholte schwere Unterzuckerungen. „Bei zwei schweren Unterzuckerungen im Wachzustand innerhalb eines Jahres darf man zunächst nicht mehr Auto fahren“, berichtet DDG-Experte Professor Dr. Reinhard Holl, Epidemiologe der Universität Ulm und ebenfalls Koordinator und Mitautor der Leitlinie. Aber die Leitlinie zeigt auch Möglichkeiten auf, die Gefahr von Unterzuckerungen zu verringern und die Fahrtauglichkeit damit wiederzuerlangen – etwa durch eine Medikamenten-Umstellung, Wahrnehmungsschulungen oder eine kontinuierliche Glukosemessung mit akustischer Warnfunktion.

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