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Gesundheits-Apps und der Datenschutz

Gesundheits-Apps haben das Potential, Ärzte und Patienten bei Diagnosen und Therapien zu unterstützen. Doch der Datenschutz darf dabei nicht vernachlässigt werden. © mcmurryjulie / pixabay.com/ TRD Wellness und Gesundheit

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(TRD/CID) – Datensicherheit ist eines der sensibelsten Themen, die die fortschreitende Digitalisierung mit sich bringt. Auf der einen Seite erleichtert die Übertragung persönlicher Daten Nutzern den Alltag – ein Beispiel ist die Preisgabe des eigenen Standortes beim Nutzen von Google Maps. Auf der anderen Seite wird der Verbraucher immer gläserner und fühlt sich zuweilen schutzlos ausgeliefert. Besonders heikel ist das im medizinischen Bereich.

Diesen Konflikt beleuchtete eine Diskussionsveranstaltung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) und der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zum Thema „Der vermessene Verbraucher – Mit Gesundheits-Apps am Puls der Zeit oder gläsern wider Willen“. Der Grundtenor: Gesundheits-Apps und Wearables im medizinischen Einsatz haben das Potential, Ärzte und Patienten bei Diagnosen und Therapien erheblich zu unterstützen. Aber Geräte und Apps sammeln auch hochsensible Daten, die auch genaue Einblicke in die persönliche Lebensführung zulassen. Daher ist ein gesetzlicher Rahmen notwendig, um die Verbraucher zu schützen.

Das Angebot an elektronischen Helfern aus dem Bereich Gesundheit ist riesig. In den großen App-Stores sind mehr als 2.000 deutschsprachige Gesundheits- und Medizin-Apps verfügbar – zur Selbstvermessung der eigenen Fitness, Diabetes-Apps, Herzfrequenzmesser, Medikamenten-Manager und vieles mehr. Das Problem: Diese sind nach der europäischen Medizinprodukterichtlinie als Medizinprodukte einzustufen. Doch nur die wenigsten Apps sind als Medizinprodukte zugelassen.

„In diesem Dschungel ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht möglich, die Spreu vom Weizen zu trennen“, sagt Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Wir brauchen dringend mehr Transparenz und vor allen Dingen gerade bei den Medizin-Apps eine klare Nutzenbewertung mit eindeutigen Qualitätsstandards. Erst wenn Datenschutz, medizinischer Nutzen und Verlässlichkeit der Messergebnisse klar nachgewiesen sind, sollten diese Produkte künftig auch bei der Prävention, Diagnostik und Therapie im Sinne der Patienten eingesetzt werden.“

Für zuverlässigen Datenschutz bei Gesundheits-Apps spricht sich auch Anne Spiegel aus, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz in Rheinland-Pfalz. Konkreter wird da der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, der hier dringenden Handlungsbedarf sieht: „Der Gesetzgeber muss sich mit den Kammern der Heilberufe und den Krankenkassen überlegen, welcher Rahmen gesetzt werden soll. Wir sehen den Bedarf, ein Gütesiegel oder ähnliche Instrumente zu entwickeln, die datenschutzgerechte Anwendungen für Ärzte und Patienten eindeutig erkennbar machen.“

Nötig ist also quasi eine Art TÜV für solche Apps. Letztlich ist der beste Schutz aber, dass die Verbraucher selbst stets sehr sorgfältig mit ihren Daten umgehen. Weniger ist hier oft mehr.


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