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„Betreten verboten“ reicht auf Baustellen allein nicht aus

Bauarbeiter leben gefährlich: Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen. © Bauherren-Schutzbund e.V. / TRD Bauen und Wohnen

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Baustellenschilder wie „Eltern haften für ihre Kinder“ oder „Betreten verboten“ allein reichen nicht aus. Die Baustelle muss durch Bauzäune sowie Sicherheitsmaßnahmen so abgesichert sein, dass keine Gefahr für andere Personen ausgehen kann.

(TRD/WID) Wer baut, haftet für mögliche Personen- oder Sachschäden auf der Baustelle. Bauherren und Grundstückseigentümer tragen eine Mitverantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie für die Absicherung der Baustelle. Darauf verweisen die Experten des Bauherren-Schutzbunds e.V. (BSB).

Baustellenschilder wie „Eltern haften für ihre Kinder“ oder „Betreten verboten“ allein reichen nicht aus. Die Baustelle muss durch Bauzäune sowie Sicherheitsmaßnahmen so abgesichert sein, dass keine Gefahr für andere Personen ausgehen kann.

Im entsprechenden Bauvertrag sollte deshalb die Verpflichtung des Unternehmens zur Einhaltung von Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie zur rechtzeitigen Erstellung von Gerüsten, Absturzsicherungen, Bauzäunen und Hygiene-Einrichtungen konkret aufgenommen werden. Zudem gehören die Bauherren-Haftpflichtversicherung und die Bauhelfer-Unfallversicherung zu den wichtigen Versicherungen, die Bauherren vor dem Baubeginn abschließen sollten.

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